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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1837-01-01 · Heft 3 · p. Seite 370

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1837
Issue
Heft 3
Article
Zwei die Frauen betreffende Gebräuche
Date
1837-01-01
Page
Seite 370 (sequence 17)
Language
German
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37V IV. Zwei die Frauen -etr. Gebräuche. darin nichts Verdienstliches fand, und abgesehen davon, kann auch die besondere Observanz, welche ein Einzelner sich auferlegt, nicht zur allgemeinen gesetzlichen Bestimmung erhoben werden. — Auch die Kabbalah des Buches So har (zum erwähnten V. der verdächtigen Frau) sucht das Verbot zu steigern, und auf diese beruft sich Abraham Gnmbinner am Schlüsse der oben angef. St.; wie wenig man aber diesem späten Buche zu folgen hat, ist hinlänglich bekannt").— So bleibt demnach selbst für den thalmudischen und rabbinischen Standpunkt, auf welchem dieser Gebrauch als Gebot zu betrachten ist, die Ausdehnung desselben blos auf öffentliche Plätze, nicht aber auf das eigene Haus und wenig besuchte Plätze, und die weitere Ausdehnung gehört nur einigen nicht zu beachtenden Autoritäten an. d) Ebenso wie der Ort, innerhalb welches dieses gemaristische Gebot sich erstreckt , durch die ganz späten Nabbinen und nach den jetzt üblichen Ansichten von einer jeden Bedingung befreit wurde, so wurde auch, wiederum ganz gegen den Thalmud, das Bedecken des Hauptes mit einer beispiellosen Äengstlichkeit gedeutet. Die Mischnah (Sabbath VI, 5 S. 64 l») erlaubt den Frauen, selbst am Sabbathe mit den Schnüren, mit welchen sie ihr Haar siechten, auszugehen, und eben so gestattet sie denselben am Sabbathe das Tragen fremder Locken, jedoch nur im Hofe, und wenn sie es sonst verbietet, so finden hier die.Gesetze des Sabbaths, welche das Tragen eines jeden fremden Gegenstandes in öffentlichem Gebiete untersagen, Statt, aber keineswegs die Rücksicht auf das Haartragen der Frauen. Daß die Mischnah aber von verheirateten Frauen und von hervorgehendem, sichtbarem Haare spricht, giebt auch die Gemara zu, wenn sie den Grund der Hierüber vergl. Juchassn; Leo de Modena in vNId "N8 ms.; Elia del Medigo in NUN. , von Neuem herausgegeben und mir vortrefflichen Scholien begleitet von Reggio (Wien, Schmid 1833) und desselben Reggio Thvrah und Philosophie, Abschn. s. »>s.

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