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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1837-01-01 · Heft 3 · p. Seite 369

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1837
Issue
Heft 3
Article
Zwei die Frauen betreffende Gebräuche
Date
1837-01-01
Page
Seite 369 (sequence 16)
Language
German
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b. Das Bedecken des Haupthaares. 369. Nabbinen überein, vergl. Mann. mV"« HIV, lk> Nissim bei Karo zu I. b. Ä. Codex Hl "5, wo Karo auch den incorrecten Ausdruck des Textes rügt; die Hagahoth zu Ascher a. a. O. der Gemara; vergl. ferner Karo in seinem Cod. III, 21, 2 und Abraham Gumbinner zum Cod. I, 75 Anm. 4. Nur einige Spätere mochten, ganz gegen die Gemara, noch weiter gehen und die von derselben mit dem ausdrücklichen Beisatze: „Wäre auch dies verboten, so würde der Patriarch Abraham ja gar keine würdige Tochter finden," erlaubten Fälle dahin umdeuten, daß eine Entblößung des Haupthaares innerhalb des Hausgebietes oder überhaupt an wenig besuchten Orten zwar nicht gegen ein ausdrückliches Verbot verstoße, aber doch wider die Sittsamkeit *) sei (Jsserles im AN Z" I. b. A. Cod. III, 115 Anm. 3 und j-rnüV zum Cod. III, 21, Anm. 5), oder man erkennt gar die von der Gemara anögenommenen Fälle nur in so weit an, daß sie dem Manne nicht das Recht geben, seine Frau ohne ihre Gebühr zu entlassen, während aber auch bei ihnen es der Frau verboten sei (ddNüiv zum Cod. III, 115 Anm. 9). DieseSpäterenbeziehen sich auf die Erzählung der Gemara (Joma, 47 »), Kamchith habe ihr« sieben Sohne als Hohepriester fnngiren sehen, und aus die Frage: durch welches verdienstliche Werk sie zu einem solchen Glücke gelangt sei? antwortete sie: Niemals haben die Wände meines Hauses die Flechten meines Haares gesehen. Jedoch bemerkt auch die Gemara, daß man ihr geantwortet habe, viele Frauen hätten dies gethan, es wäre ihnen aber doch kein Glück daraus erwachsen — ein Beweis, daß man *) Auch hier bietet sich unS die wohl zu beachtende Erscheinung der allmaligen Erstarrung dar. Das ganze ist nämlich eine bloße Regel der Siitsam.teit, die von dem. Thalmud von ausdrücklichen Verboten getrennt wird; den Spätem wird jedoch dieselbe wieder zu einem Verbote, nur zu einem nachbiblischm, und diesem schließt sich daun, noch weiter greifend, die Regel der Sittsamkeit von Neuem an. G.

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