Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1837
- Issue
- Heft 3
- Article
- Zwei die Frauen betreffende Gebräuche
- Date
- 1837-01-01
- Page
- Seite 361 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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a. Das Abschuciden des Haares 361 Gebrauch durch irgend einen Frömmler für seine Frau erfunden worden sein, um allen Zweifeln ein, Ende zu machen — wie ja dies der Charakter der Frömmelei ist, durch Selbstpeinigung und Uebernahme widriger Gebräuche sich, ein Verdienst zu erwerben; — bald theilte er sich mehren schwachsinnigen Frauen mit, und ihnen, nicht überlegene Rabbinern, welche denselben bei ihnen vorfanden, machten ihn zum Gesetze"), ohne die gewichtigen Worte eines Ascher ben Jechiel götzendienerischen Gebrauche warnen, da das Wuchern dem Sterne des Kindes geschieht, was ausdrücklich verboten ist (vergt.. Karo Cod. 11. 178, 3). Er aber antwortete: „Laß doch Israel! wenn sie keine Propheten sind, sind sie Söhne der Propheten, auch ihre Gebräuche haben religiösen Gehalt; auch , für diesen Gebrauch findet sich eine Anlehnung im. Midrasch, woselbst es heißt,, daß Abraham, als er seine Hausleute beschnitten, die Vorhäute aufgehäuft habe, und als die Sonne auf sie geschienen, sei der Geruch derselben vor Gört nwhlduftend gewesen." — Nun, da heißt es wohl: Deine Führer führen dich in die Irre! (Ies. 9, 15.) D Blicken wir hier nochmals. auf die frühere Auseinandersetzung zurück, so ergiebt sich die Entstehung dieses Gebrauches und seine ge- ' schichtliche Erscheinung folgendermaßen. Nachdem die gesetzliche Bestimmung eines Reilügltrigsbades nach einer Menstruation — welche die Schrift nicht kennt, vrrgl. 3M. 15, 18 ff — fest-gestellt, nachdem ferner die völlige Bedeckung aller Körperteile/mit.,dem Wasser als nothwendig angeordnet, dann davon gesprochen, wurde, daß gewisse nicht zum Körper gehörige, an ihm zufällig während des Badens befindliche Gegenstände die reinigende Kraft des Bades aufheben, nun noch hinzukam, daß ein verknüpftes Haar gleichfalls diese Wirkung habe, weßhalb dann ein dem Bade vorhergehendes sorgfältiges Kämmen zur Pflicht gemacht wurde-- eine Anordnung, welche auf Efra zurückdatirt wird; — nachdem dies Alles schon im Thalmud als gesetzliches Erforderniß . aufgestellt worden, mochten . manche Frauen, um die Verschlingung des Haares desto sicherer zu vermeiden, sich dasselbe sogleich bei ihrer'Verehelichung scheercn lassen. Dieser Gebrauch, der zur Zeit, als der Vers, des lebte (im dritten Viertel des sechzehnten Jahrhunderts), nur von , wenigen Frauen angenommen wurde (vergl. unter I), verbreitete sich doch bald urn so eher, da man Ln demselben ein neues Schecdungszeicheu zwischen verheirateten und unverheiratheten Frauen ' fand, und das Verhüllen der Haare ja schon länge vorher üblich Lüdi Zeitschr. III- Bd. 24