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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1837-01-01 · Heft 3 · p. Seite 356

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1837
Issue
Heft 3
Article
Zwei die Frauen betreffende Gebräuche
Date
1837-01-01
Page
Seite 356 (sequence 3)
Language
German
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356 IV. Zwei die Frauen betr. Gebräuche. bemerkt, daß der Gebrauch sei, nur das Haupthaar zu kämmen. Hätte überhaupt der Thalmud ein Abscheeren des Haares verlangt, so wäre er aller der einzelnen Bestimmungen über die Art des Badewassers und des Kämmens, welche einzig und allein das Verschlingen oder Abfallen des Haares verhindern sollen , überhoben gewesen. Daß jedoch eben so wenig, wie der Thalmud, auch die spätem Nabbinen diese Bedingung nicht stellen, geht schon zur Genüge aus deren Stillschweigen hervor. Die meisten beschränken, wie bereits gesagt, selbst das Kämmen auf das Haupthaar, und obgleich die Thvsaphoth (a. a. O.) des Gebrauches Erwähnung thun, daß der ganze Körper, nicht blvs der Kopf, wie die anfängliche Einrichtung wollte, gekämmt (oder überhaupt voraus gereinigt) werde (vergl. auch Piske Thos. 128), erwähnen sie des Abscheerens der Haare nicht. Auch Ascher ben Jechiel, der die gesetzlichen Bestimmungen für die Praxis zusammenstellt, sagt in dem gedrängten Auszuge, den er am Ende giebt (Nr. 5): „Die Frau kämme ihr Haar; eine andere sei dann während des Badens zugegen, um aufmerksam zu sein, daß ihr ganzer Körper und alle ihre Haare vom Wasser bedeckt seien, kein Haar ihres Kopfes aus dem Wasser hervorgehe" (vergl. auch dens. die Bestimmungen über die Bäder sMikwaothj 37 und daraus Karo II. 199, 7). So wenig nun wie diese und die früheren Gesetzsammler, Isaak ben Jakob und Maimonides, von dem Abscheeren der Haare sprechen, eben so wenig erwähnen dessen auch die späteren, was durch einen Blick in die über diese Gegenstände handelnden Capitel 198 (vergl. bes. §. äo) und 199 des Codex von Joseph Karo und dessen Vermehrern ersichtlich ist. Dieses ist auch sehr natürlich, da, wie bereits angedeutet, die Haare mit als ein Theil des Körpers betrachtet werden (vergl. Schabthai Khohen 193 Aum. 21), und nach der thalmudischen Bestimmung auch die groß herangewachseuen Nägel nicht abgeschnitten, sondern nur gereinigt zu

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