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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1837-01-01 · Heft 3 · p. Seite 355

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1837
Issue
Heft 3
Article
Zwei die Frauen betreffende Gebräuche
Date
1837-01-01
Page
Seite 355 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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355 s. Das Abschneider: des Haares. I. Das Abschneiden des Haupthaares der Frauen ist nirgends, weder im Thalmud noch -ei den später» Rabbiner: erwähnt. Der Grund, welchen man gewöhnlich für die verpflichtende Kraft dieses Gebrauches anführt, besteht darin, daß das Bad der Frauen zur Zeit ihrer Unreinheit nicht die reinigende Wirkung ausüben könne, wenn die Haare über den Körper herabhingen, da dieselben das Wasser vom Körper zurückhielten. Vergleichen wir die Stelle im Thalmud, welche von den Bestimmungen handelt, ob und in wie weit das Zurückdrängen des Wassers vom Körper durch die Haare die Ungültigkeit des Bades mit sich führe (Niddah 66 b bis 68 a), so kommt dort keineswegs die Anordnung vor, das Haar abzuschneiden. Im Gegentheile ist dort immer von dem sorgfältigen Kämmen des Haares die Rede, welche Einrichtung, als von Esra herrührend, dem Verknüpfen der Haare begegnen soll (Baba kamma 82). Die Haare an sich nämlich werden als ein Theil des Körpers betrachtet — vergl. unten, — blvö ein Verknüpfen derselben (Niddah 67 a) soll, als dem Eindrins gen des Wassers hinderlich, verhütet werden. Nun aber ist bei kurz abgeschnittenen Haaren eine Verknüpfung gar nicht möglich, und eben so wenig wäre für sie ein Kamm nöthig, der nach Saadias (welcher sv erklärt, vergl. Thosaph. Niddah 66 b) und Karo (Codex 199, 1) erfordert wird. Freilich dehnen Elieser ben Nathan, Nachmanides und Salomo ben Abraham Addereth (vergl. Jakob ben Ascher und Karo a. a. O.) die Anordnung des Kämmens auch auf das Haar an andern Theilen des Körpers außer dem Kopfe aus, welches Haar kurz ist; jedoch bewirkt an diesen Theilen die Lage des Haares, wje der daran sich ansetzende Schweiß, leicht eine Verschlingung, was aber bei dem gerade liegenden Haare des Hauptes gar nicht Statt findet. Ferner aber wird diese Ausdehnung der genannten Rabbinen wirklich nicht angenommen (vk-rgl, Karo a. a. O.), wie auch Schabthai Khohen Anm, 1

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