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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1837-01-01 · Heft 3 · p. Seite 346

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1837
Issue
Heft 3
Article
Der Gottesstaat
Date
1837-01-01
Page
Seite 346 (sequence 15)
Language
German
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Z4S!!. Der Gottesstaat. V. Alle Bürger nehmen gleichen Theil an der Gesetzgebung und Gesetzvollstreckung. Nach dem ersten Capital des dritten Buches: rä jllLre^Lrv xxtaxwg VI. Das Leben des Staates ist Leben in der Sittlichkeit; denn — lehrt unser Weise — eine jedwede Kunst hat zum Endzweck ein gewisses Gut. Der Zweck der höchsten aller Künste, der Staatskunst, ist demnach auch ein höchstes Gut, die Gerechtigkeit, das edle Leben (rä xö Ai>). Daß übrigens dies rv Ajv nicht als gemeines „Wohlleben« mißverstanden werden könne, dafür hat der vorsichtige Stagirite wohl gesorgt. So sagt er in dieser Absicht: röv ^Satziov« /Ziov LtVtti 7DV xar ä(>rr>)v llvL.llirööl.a'rov. An dieser Stelle erklärt er sich ganz ausdrücklich gegen die Demagogen, „weil aus diesen die meisten Tyrannen hervorgegangen seien.« Wie heute! VII. Diese Sittlichkeit in das Dasein zu bringen, ist der Zweck des Staates. Nach dem dreizehnten Capitel des siebenten Buches: „denn das sittliche Leben bedarf der Unterstützung« (ärlrar x«(r rivoK rä xceXcZx). VIII. Ein Mittelstand von Armuth und Reichthum ist der dienlichste zu diesem Zwecke. Daher ein Ackerbau treibendes Volk oder Hirtenstämme sich am besten für diese Verfassung eignen. Nach dem vierten Capitel des sechsten Buches. Es ist auch gewiß in dieser Absicht, weßhalb die Vorsehung zum Gefäße ihrer höchsten Gesetzgebung einen Hirtenstamm erkoren hat. IX. Dieser Staat ist eine Verfassung zum Frieden im Innern und nach Außen. „Die Extreme von Neichthum und Armuth — lehrt er — erregen Neid und Zwiespalt, wie die thierische Unmäßigkeit den Krieg gegen die Nachbarn.« So heißt es im zweiten Capitel des siebenten Buches: „DaS glückselige Leben ist dasjenige, das ungehemmt der Tugend gemäß eingerichtet ist. Die Tugend ist die Mittelstraße, und dem

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