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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1837-01-01 · Heft 2 · p. Seite 304

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1837
Issue
Heft 2
Article
Süddeutsche Staaten [Nachricht]
Date
1837-01-01
Page
Seite 304 (sequence 3)
Language
German
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304 Nachrichten. scheuen ferm, und so wurde, denn der modiflcirte. .Antrag SchoLt' s, daß die Revision des Gesetzes zu einer vollsiändigern Gewährung der bürgerlichen und politischen Rechte an. die Juden vorgenommen werden möchte,, mit 80 gegen 3, Stimmen angenommen. Als auf diesen Beschluß im Laufe von zwei Monaten keine Antwort von der Kammer der Standesherren erfolgte, erinnerte im Juli der Prälat v..P ah h daran, beantragte, das Präsidium zu ermächtigen , im Falle keine.Antwort mehr komme, die diesseitigen Beschlüsse einseitig, . Namens der Kammer, an die Negierung gelangen zu lassen , welcher Antrag durch Zuruf angenommen wurde. .-Dasselbe Verfahren 'empfahl Wiestwenn die Kammer der Standesherren nichtzustimmen sollte, was gleichfalls angenommen wurde. . — So ist noch augenblicklich der Stand der Verhältnisse, und , wir dürfen wohl einer Vorlage der.Regierung bei dem nächsten Landtage ^entgegenschen, welche die Wünsche der Wohlgesinnten zu befriedigen und die freie Entwickelung der Kräfte unter den.Juden zu begünstigen geeignet ist. Au einer Zeit, in welcher die Idee der allgemeinen Gleichheit und daher der Wegräumung aller Bevorrechtungm nicht ausschließend. die Gemüther beherrscht — wie Dies etwa 1831, das im Jahre der kurhessischen Emancipation war —, läßt.sich mit Sicherheit sagen, daß solche wohlwollende Gesinnungen an der Erfahrung von dem innern Fortschritte unter den Juden selbst herangereift sind. Dieser. Fortschritt wird zwar zum Lheile bedingt durch die Befreiung von jenen engen Fesseln, welche noch in manchen deutschen Staaten den Juden anliegen, .was vorzüglich von den Beschränkungen der Juden in handwerklichen Gewerben , Ackerbau und der Aussichtslosigkeit der Studirenden gilt z ganz besonders aber hängt er von dem redlichen Willen und der .Hülfeleistung der Negierung ab, inwiefern sie die ^rechten Männer zur Leitung, des Religions- und Schulwesens wählt und durch kräftige Anordnungen sie unterstützt; und daß/die einsichtigen Juden selbst dann mit Ernst und Eifer ihre Kräfte zur Fortbildung des Ganzen vereinigen müssen,, versteht sich von, selbst. Diese Bedingungen zu erfüllen, ist man schon.- längst in Württemberg bestrebt. Schon im I. 1828 wurden die bestehenden Rabbiner und Lehrer angewiesen, daß sie nach Beendigung von fünf Jahren,..also mit dem J^ 1833 sich einer strengen Prüfung zu unterwerfen und .sich daher, wenn sie eine Anstellung im Lande erhalten wollen, für. dieselbe vorzubereiten haben. Ebenso wurden ernstliche Vorkehrungen getroffendie Jugend zu den bürgerlichen Gewerben hinzuleiten, indem die Knaben, nach zurückgelegten Schuljahren, alsbald für ein bestimmtes Gewerbe eingeschrieben werden müssen, dem sie dann angehören. Vom I. 1833 an wurden nun die Maßregeln getroffen, das Religions- und Schulwesen ausiemen festen Standpunkt zu bringen, indem die, zwar mit einiger Nachsicht vorgenommenen, Prüfungen.

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