Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1837
- Issue
- Heft 2
- Article
- Über die jüdischen Trauergebräuche
- Date
- 1837-01-01
- Page
- Seite 228 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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228 Vi. Ueber die jüdischen Tranergebranche. nicht auf einem Stuhle, während die Schüler auf dem Boden sitzen, sondern entweder Alle sollen auf dem Boden sitzen oder Alle auf Stühlen." Allein eben weil das Sitzen auf einem Stuhle oder Sopha für Hossarth oder übermäßige Bequemlichkeit galt, war der Leidtragende davon ausgeschlossen und sein Platz auf dem Boden. — Ist es nun nicht kindisch und lächerlich, jetzt, wo Niemand, das spielende Kind etwa ausgenommen, auf dem Boden sitzt, in der Trauer allein diese orientalische Sitte beizubehalten? IV. Der lästigste Trauergebrauch endlich, der: den Bart dreißig Tage lang wachsen zu lassen, ist der am wenigsten begründete. Daß er erst zur Zeit des zweiten Tempels eingeführt wurde, indem die älteste Sitte war, Haupt- und Barthaar in der Trauer zu scheeren, ist schon oben dargethan worden. Aber selbst im Thalmud ist überall nur die Rede vom Haupthaare, wozu allein die oben angegebene biblische Stütze paßt, und nur in dem, wenn man so sagen darf, apokryphischen Tract. Semachoth wird das Verbot auf Bart und Lippenbart'ohne Unterschied ausgedehnt. Dieß scheint aber der Gemara (Moed katon 18, a) zu widersprechen, wo es heißt: Rabbi (R. Jehudah, der Sammler der Mischnah) habe erlaubt, den Lippenbart abzunehmen. Zwar will R. A m m i diese Erlaubnis; beschränken auf den Theil, der beim Essen und Trinken hinderlich ist, aber R. Nachman bar Jizchak sagt gleich darauf: „Für mich (der ich etwas ekel bin) ist der ganze Lippenbart wie der hinderliche Theil." (Ist dieß nicht heutzutage für Jedermann der ganze Bart?) Um diesen Widerspruch zwischen der Gem. und der Thosephtha in Semachoth zu lösen, behauptet Mairnonides mit Andern, jene Erlaubnis;, den Lippenbart zu scheeren, die unglücklicherweise ohne nähere Bestimmung dasteht, beziehe sich nur auf die Festwoche, wo er es auch unbedingt erlaubt. — Es leuchtet aber nicht ein, warum zwischen Haupt- und Lippenhaar ein Unterschied sein sollte in