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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1837-01-01 · Heft 2 · p. Seite 227

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1837
Issue
Heft 2
Article
Über die jüdischen Trauergebräuche
Date
1837-01-01
Page
Seite 227 (sequence 14)
Language
German
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VI. Ueber die jüdischen Trauergebräuche. 227 in unfern Tagen die ganze in die Classe der unanständigen und ehreverletzenden Ceremvnien?—!I. Aus Ezech. 24, 47. scheint zwar hervorzugehen, das; der Leidtragende damals in der Regel keine Schuhe getragen (obwohl sich sonst in der Bibel keine Spur von dieser Sitte findet); aber als ein Trausrzeichen kann das Entbehren der Schuhe, streng genommen, doch nicht betrachtet werden, da man auch sonst häufig barfuß ging, z. B. am Versöhuungstage, um sich zu kasteien. Weit entfernt, etwas Unanständiges zu sein, war es ein Zeichen der Ehrfurcht vor jeder heiligen Stätte, die man nicht anders betreten durfte*) (2. M. 5, 5. Berakhoth 9, 5.), Bei uns hingegen ist es höchst unanständig, barfuß, oder auch nur in Strümpfen zu gehen, und es lag gewiß nie im Sinne unserer Alten, uns eine Unanständigkeit vorzuschreiben, die weder die Todten noch die Lebenden ehren kann. Nun ist es allerdings möglich, diese alte Anordnung dem Buchstaben nach beizubehalten, ohne den Anstand zu verletzen, wenn man Schuhe anzieht, die nicht aus Leder sind; allein wozu sie umgehen und nicht lieber ganz aufheben? Denn eine Aenderuug des Materials der Schuhe war ursprünglich gewiß nicht gemeint. III. Weit weniger noch war das Sitzen auf dem Boden ein eigentliches Trauerzeichen, wird auch als solches weder im Thalmud noch bei den ältern Gesetzlehrern erwähnt; denn dies; war und ist noch die gewöhnliche Art zu sitzen im Orient, wo nur die Vornehmen sich der Sopha und Polster oder Stühle bedienen. Wer mit den altjüdischen Schriften vertraut ist, wird keinen Beleg verlangen; doch zum (Überflüsse setzen wir einen her aus dem Codex, Th. II, C. 246tz. 9 : „Der Lehrer (heißt es dort, nach dem Thalmud) sitze *) Schuhe an den Füßen zu tragen mochte vielleicht als eine zu große Gemächlichkeit betrachtet werden, die einem Leidtragenden nicht ziemt. 15 *

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