Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1837
- Issue
- Heft 2
- Article
- Über die jüdischen Trauergebräuche
- Date
- 1837-01-01
- Page
- Seite 226 (sequence 13)
- Language
- German
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226 VI. Ueber die jüdischen Trauergebräuche. und Lebensweise wir uns hier stets vergegenwärtigen müssen) noch immer in den Grenzen der Natürlichkeit blieb. Denn, wie die Alten sagen, das Zerreißen des Kleides findet nur Statt in der Hitze, in der ersten Aufregung des heftigen Schmerzes, welche gewaltsame Aeußerung desselben wirklich im Stande sein mochte, bei ihnen die Wnth abzukühlen und in eine stille Wehmuth zu verwandeln. Bei uns kaltblütigen Deutschen hingegen ist der wahre Schmerz tiefer und verschlossener, und weder so gewaltsam in seinen Aeußerungen, noch so schnell in seinen Uebergängen. Die ist daher Herr Meisten eine leere, aber schreckliche Ceremvnie, in die sie sich wie in eine Nothwendigkeit fügen, während Zartfühlendere, besonders Frauenzimmer, dadurch im Innersten der Seele erschüttert und noch tiefer gebeugt und trostloser gemacht werden. Wer vollends auf einer hühern Stufe der religiösen Bildung steht und Seelenftärke genug besitzt, um sich, wie Aaron, mit blutendem Herzen in den Willen des Allvaters zu ergeben und bei ihm Trost zu suchen, wird durch eine Handlung, deren Bedeutung er kennt, empört und in seinen heiligsten Gefühlen verletzt. Und eine solche Handlung sollte immer noch für religiös und pflichtmäßig gelten und fortbestehen?! — Bei unfern Altvordern war es ferner nicht unanständig, in einem so zerrissenen Kleide zu erscheinen, theilö weil bei den Völkern, unter welchen sie lebten, ähnliche Sitten herrschten, theils weil sie mit diesen in wenige Berührung kamen; und wurde eine Ceremvnie für Jemanden unanständig und ehreverletzend, so war er derselben wirklich entbunden. So heißt es im Codex (Th. II. Cap. 340. §. 16): „Wem der Vater oder die Mutter gestorben, ist schuldig, mit entblöster Schulter vor der Bahre einherzugehen; ist der Sohn jedoch ein ausgezeichneter Mann, so daß dieß wider seine Ehre wäre, so ist er davon befreit." Dieser Gebrauch ist nun freilich längst aufgehoben; aber warum bleiben wir auf halben Wege stehen? Gehört nicht