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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1837-01-01 · Heft 2 · p. Seite 223

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1837
Issue
Heft 2
Article
Über die jüdischen Trauergebräuche
Date
1837-01-01
Page
Seite 223 (sequence 10)
Language
German
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M. UeberMs jüdischen Trauergebräuche. 223 ist der Gemara vollkommen hinreichend, da diese Gebräuche von denlWeiseu des Thalmuds keineswegs eingeführt, sondern Nur näher -bestimmt und religiös befestigt wurden, nachdem sie sichlange vorher beim Volke festgesetzt hatten, und weil sie mitden Sitten und der Denkungsart der asiatischen Juden der Zeit und zum Theil auch der Vorzeit genau übereinstimmten , unter ihnen allgemein als fromm und pflichtmäßig betrachtet worden waren. Unfern Sitten widerstreben nun diese Gebräuche, unserer Denkungs - und Empfindungsart sind solche Ausdrücke des Schmerzes und der Trauer ganz fremd, unser religiöses Gefühl sprechen sie nicht an, beleidigen und verletzen es vielmehr; welcher Grund wäre also vorhanden, sie ferner' beizubehalten? Einzig und allein das alte Bestehen derselben. Die Unhaltbarkeit und Unstatthaftigkeit eines solchen Grundes leuchtet zwar von selbst ein; allein statt ihn, der einer gewissen Partei Alles ist, anzugreifen, wollen wir beweisen, daß Gebräuche dieser Art sich nicht nur in Israel mit der Zeit geändert haben, sondern, nachdem sie schon im Thalmud sanctionirt worden waren, von spätem Gesetzlehrern aufgehoben wurden, weil sie mit dem Aeitgeiste nicht in Einklang zu bringen waren. Daß die uralte israelitische Sitte war, das Haar in der Trauer zu scheeren, während man es jetzt für Pflicht hält, es wachsen zu lassen, wird Mancher trotz der dafür angeführten Beweise streitig erklären kann, dieses Wort müßte denn eine andere Bedeutung haben. — Die natürlichste Erklärung der Meinung, ziVLN wäre: „Die Pflichtmäßigkeit der Trauer und Trauerbezeugung im Allgemeinen ist in der mosaischen Lehre gegründet", und da wäre der Beweis des Maimonides ans Aarons Antwort (S. B. Mos. 10, iS.) passend; aber die besondere Art und . Weise derselben würde sich nach der jeweiligen Sitte richten. Zu unserem Zwecke wäre also in praktischer Hinsicht kein Unterschied zwischen dieser Meinung und der, daß alle Trauer rabbinisch sei.

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