Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1837
- Issue
- Heft 2
- Article
- Über die jüdischen Trauergebräuche
- Date
- 1837-01-01
- Page
- Seite 218 (sequence 5)
- Language
- German
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218 VI. lieber die jüdischen TräuergebräuckM aus Jer. 16, 6. 41, 5. Ezech.7, 18. ist erweislichdaß es noch zur Zeit dieser Propheten, also biszu Anfang des babylonischen Exils, bei den Israeliten allgemeine Sitte war, in der Trauersich Einschnitte am Leibe und eine Glatze am Haupte zu machen, -was doch 3. M. 21, 5. 5. M. 14-, ausdrücklich verboten wird. Und wenn auch (5. M. 21,12.15.) dem Israeliten geboten wird, das im Kriege gefangene Mädchen ihre Eltern auf die damalige, vermuthlich bei allen benachbarten Völkerschaften gleiche Weise, betrauern zu lassen, ehe man sie ehelicht: so wird doch dadurch weder die Trauer noch eine gewisse Art - derselben sanctionirt, sondern nur Menschlichkeit gegen eine Unglückliche und Schonung ihrer Gefühle und deren Aeußerung befohlen. In der Folge jedoch, zur Zeit des zweiten Tempels, setzten sich manche dieser Gebräuche fest und erhielte» allmählich beim Volke religiöses Ansehen. So heißt es in den Sprüchen Sir. 22, 12: „Der Verstorbene wird sieben Tage betrauert", und Josephus Flavius, jüdische Kriege, II. Anh>, berichtet, „daß Archelaus um seinen Vater Herodes eine siebentägige Trauer gehalten und dem Volke ein glänzendes Leichenmahl gegeben habe", und setzt hinzu, „daß sich schon mancher Jude durch diese Sitte in Armuth gestürzt , aus Furcht, bei Unterlassung der Einladung für gottlos erklärt zu werden." Ein solches Gewicht wurde schon damals von Unwissenden auf gewisse Mißbräuche gelegt! Daß aber die Einsichtiger» anders dächten, geht auch aus dem Berichte hervor. — Selbst in der Mischnah, der ältesten vollständigen Sammlung der Traditionen, sanctionirten Gebräuche und rabbiuischen Anordnungen und Entscheidungen, wird) die Trauer nicht umständlich behandelt, sondern nur gelegentlich erwähnt, z. B. inMoed katon 3, wo angegeben wird, wie es an Fest- und Freudentagen mit der Trauer und gewissen Aeußerungen derselben zu halten sei. Diese letzter« kommen daher nur negativ, d. h. in so fern in