Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1837
- Issue
- Heft 2
- Article
- Über die jüdischen Trauergebräuche
- Date
- 1837-01-01
- Page
- Seite 217 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2929020-2929031-2929034-2930931--1705-2931027- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
VI. UebLr-die? jüdischen Tranergebräuche. 217 Die erste- Untersuchung wäre: Sind diese Gesetze in der mosaischen Lehre gegründete (kw-md oder rabbinische /in einer spätern Zeit eingeführte Doch da sind wir> glücklicherweise aller Mühe überhvben und dürfen nur anführen die Entscheidung der Casuisten, an die wir uns halten, welche unzweideutig alle Tranergebräuche als rabbinisch erklären^ Bei. diesem Worte dürfen wir aber nicht denken an ein Gesetz, das durch einen förmlichen Beschluß des Sanhedrin oder einer gelehrten Schule zu einer bestimmten Zeit eingeführt worden wäre, an ein ->2N' was sich überhaupt von den wenigsten sogenannten rabbinischen Verordnungen Nachweisen ließe, sondern es bezeichnet nur eine von den Vätern überkommene und darum in Ehren zu haltende Sitte. In unserem Falle geht dies; aus der Natur der Sache hervor, weßhalb für den Wahrheitsfreund eine weitläufige Beweisführung überflüssig wäre, und ein Anderer wird sich auch durch Weitläufigkeiten nicht überzeugen lassen. Im Verlaufe unserer Abhandlung wird es sich jedoch noch besser anfklären. Das Alter dieser Sitte in Israel reicht indeß sehr Hoch hinauf. Schon nach Jakobs Beerdigung wurde eine siebentägige Trauer angestellt (i. M. SO, 11), was jedoch etwas Außerordentliches gewesen zu sein scheint. Um Aaron und Mose trauerte das ganze Volk Israel dreißig Tage (4. M. 20, 29. 5. M. 34, 8), wo jedoch nicht berichtet wird. worin die Trauer bestanden habe. Anspielungen auf besondere Trauergebräuche finden sich 3. M. 10, 6.19,27. 28. 21,5.10/ 5. M. 14 , 1. 21, 12. Hiob 1, 20. Jer. 16, 6. 7. 41, 5. Ezech. 24, 17., die wir jetzt nicht einzeln anführen und erörtern , - weil wir auf die wichtigsten Stellen noch später kommen werden. ' Aus allen geht jedoch nicht mehr hervor, als was vor Alters in Israel und dessen Nachbarschaft bei Sterbefällen üblich war, keineswegs aber, daß es nach dem mosaischen Gesetze so sein müßte oder sollte- Denn