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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1837-01-01 · Heft 2 · p. Seite 199

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1837
Issue
Heft 2
Article
Der Gottesstaat
Date
1837-01-01
Page
Seite 199 (sequence 4)
Language
German
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199 IV. Der Gottesstaat. also als Gesetzgeber zu verherrlichen , ist der durchherrschende Gedanke in jenem Werke. Der Ansdruck „Gesetz« ist dann wohl zunächst die Veranlassung, wo nicht zum Mißgriffe, so doch zum Mißverständnisse und zur scheinbaren Bestätigung der Richtigkeit einer blos kahlen Nomokratie, die man im Pentateuch zu finden dachte. Genauer betrachtet, muß es indeß nur zu bald einleuchten, in wie ganz anderer Bedeutung das Wort »Gesetz« im Pentateuch gilt, verglichen mit der, in welcher es in der politischen Legislatur gebräuchlich ist. „Gesetz« bedeutet in der Bibel den Inbegriff des religiösen Lebens des jüdischen Volkes, als Gebot Gottes, und ist in seinem Wesen rein ethisch, nur in seinen Ausstrahlungen und Ableitungen wird'es politisch-agrarisch rc. — Das gerade Gegentheil findet aber Statt beim profanen „Gesetz«, dem der lex der Griechen und Römer. Denn in diesem sind die gottesdienstlichen Verrichtungen und die ethische Richtung aus der politisch-industriellen hervorgetrieben. Wenn nun auch unser Autor von „mosaischen Institutionen« redet und diese dergestalt bevorwvrtet, daß er sie als Muster der Legislatur unserer jetzigen civilifkrten Welt anpreist: so kehrt er den Gesichtspunkt vollkommen um. Zu diesem müssen wir noch hinzurechnen, daß es historisch völlig unwahr ist, daß Moses als ein so bedeutender Gesetzgeber im Pentateuch erscheint. Sein „schöpferisches Genie« schrumpft ganz gewaltig ein , wenn ihn die biblische.Geschichte als Schnlknaben im Fache der Legislatur vor seinen Schwiegervater Jethro hinstellt und diesem, dem midianitischen Priester, die primas lineas, das ABC der Legislatur unserm Moses vorbuchstabiren läßt. In dieser Beziehung würde ich mich also unbedenklich auf die Seite des Herrn Leo schlagen. (»Vorlesungen über die Geschichte des jüdischen Staates«, v. H. Leo, Berlin 1828). Herr Leo ist ganz anderer Meinung in diesem Punkte, als Salvador; er lehrt nämlich, die Mosaischen Institutionen wären als ein Warnungsexempel,

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