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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1837-01-01 · Heft 2 · p. Seite 174

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1837
Issue
Heft 2
Article
Beiträge zur Beurtheilung des Talmuds
Date
1837-01-01
Page
Seite 174 (sequence 4)
Language
German
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174 II. Beiträge zur Beurtheilung des Thalmuds. in offener und bei der andern in bedeckter Pfanne gebacke« wird. Dieser Unterscheidung wird zwar in der Mischnal von R. Gamaliel widersprochen, und doch sagt der Thalmud von ihr, sie sei Gemara. 18) Menachoth 86, u wird von einer dort erwähnten Thatsache, die gar nicht für eine Pflicht gelten soll, von dem Umstande nämlich, daß man sich im Tempel sieben verschiedener Maße für Oel und Wein bedient habe, nach vielen Erörterungen gesagt, er sei Gemara. Ein unumstößlicher Beweis, daß dieses Wort nicht «ine von Gott hergeleitete Tradition bezeichnet. 19) Sanhedrin 22, K heißt es, ein Priester, der mit verwildertem Haupthaare geopfert, ziehe sich dadurch die göttliche Todesstrafe zu. Da sich nun in dem Pentateuch von der Todesstrafe für dieses Vergehen Nichts findet, so wird zuletzt erklärt, es sei Gemara. 20) Das Verbot für einen unbeschnittenen Priester, den Opserdienst in dem Tempel zu verrichten, findet sich Ezechiel 44, 9, aber nicht im Pentateuchs, und der Thalmud erklärt Sebachim 22, b es sei Gemara. Er ist hierin seinem Grundsätze treu, daß kein Prophet irgen deine neue Gesetzbestkmmung, als ihm geoffmbart, zu verkünden berechtigt war. Merkwürdig ist es, daß Raschi die meisten der hier unter der Benennung Gemara aufgezählten Gesetzbestimmungen geradezu für traditionell erklärt, Maimonides hingegen sie blos als Entscheidungen des Thalmuds gelten läßt, und bedenkt man, wie oft der Thalmud die Benennung Gemara bei Dingen gebraucht, die gar nicht geeignet sind, der Gegenstand einer religiösen Tradition zu sein, z. B. bei historischen, naturwissenschaftlichen und auf die Geisterwelt Bezug habenden Behauptungen, so geräth man auf die Vermuthung, daß Raschi den Ausdruck nur 86N8U iatiori gebraucht und nur damit ausdrücken will, daß die Entscheidung von den frühem Schriftgelehrten herrühre. Außerdem gibt es indessen noch einige Entscheidungen, von denen es im Thalmud ausdrücklich heißt, sie seien von

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