Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1837
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die Judenheit und das Judenthum
- Date
- 1837-01-01
- Page
- Seite 168 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/2929020-2929031-2929034-2930927--1648-2930978- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
168 I. Die Judenheit und das Judenthum. und Unterlassung derselben mit seiner ganzen religiösen Überzeugung in Einklang zu bringen. Sey es daher, wie es wolle, mögen die Rabbiner über den Mangel an einem rückhaltlosen Aussprechen ihrer religiösen Ueb erzeug ringen und an einem consequenten Verhalten nach denselben anzuklagen seyn oder nicht, so bleibt es doch immer unsere, der Nichtthevlogen, Pflicht, wenn es uns nur irgend um Judenthum und Wahrheit und Fortschritt zu thun ist, uns auf eine feierliche Weise auszusprechen, um ebensowohl uns von dem Vorwürfe einerseits der Gleichgültigkeit und andererseits des Widerspruchs unserer Gesinnungen und Handlungen mit dem religiösen Bekenntnisse, in welchem wir leben, zu reinigen, als auch durch dieses Zeichen von Theilnahme und ernstem Willen, die vielleicht gerne würdig und kräftig auftretenden Rabbiner zu ermuthigen. Es ist wahrlich ein höchst bedauernswerthes Schauspiel, wenn mau von Männern, welche in vernünftig-religiösen Ueberzeugungen leben, auch mit der geschichtlichen Gestaltung und Mißgestaltung des Judcnthums genug vertraut sind, um einzusehen, daß sie bei voller Anhänglichkeit an den wahren und bleibenden Gehalt dieses Glaubens und gerade wegen derselben die aus einer gänzlichen Verkennung desselben entsprungenen späteren Zuthaten aufgeben müssen — wenn man von diesen Männern sicht, wie sie in öffentlichen religiösen Angelegenheiten strenge an die bestehenden Satzungen sich zu halten genöthigt find, und wie sie die schlimmen Urtheile über das Judenthum niemals in voller Kraft zurückzuweisen vermögen. Sie müssen sich von den Zurückgebliebenen, welche sich, zum Ersätze für ihren Mangel an Erkenntniß und geschichtlicher Einsicht, den Ehrennamen der Frommen beilegen, unter die Kategorie von Irreligiösen und Sündern gebracht sehen; die Nichtjuden aber, welche einen bestimmten Begriff von dem Glauben einer anderen Confessio» Angehöriger wünschen, müssen gleichfalls von den