Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1837
- Issue
- Heft 1
- Article
- Wiesbaden
- Date
- 1837-01-01
- Page
- Seite 154 (sequence 10)
- Language
- German
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154 Nachrichten» derjenigen Wtyritäten aufnehmen. M dürfen, welche »DM W als das erste Gebot zähle».. - i Dev andern Ansicht hingegen hängt der (spätere), Thalmud an, dem die Midraschim, dev zweite Accentuator, und die meisten Nabbinen (auch E, E, zuW. Exodus), folgen, und auch Kirchen» -väter kenne», mie Hr, S, berichtet, diese Theilung. Dev Thalmud .nämlich zählt (Makkhyth 24 ») das erste Wich als. zwei Gebote, und zwar als unmittelbar von GM dem. ganzen Hvlke mitge- , Heilt, wWen.d die andern bloch mittelbar durch Musts dem Volke LugekonMen seien fmit Bezug auf 2 M. 20, Ich (16) und. ch M, 5, 5. 23 (24)j, nennt diese zwei Gebote aber u. Nach dieser Meinung wurde nun entweder angenommen, e daß. die Sprüche nicht gerade Gebote sein müßten—-- obgleich -freilich der Thalmud diese zwei Sprüche ausdrücklich als Gesetze HWiA anfführt, die zur Vervollständigung aller dem. Moses. Mitgetheiltcn Gesetze (nach, seiner Angabe 613), nöthig sind, was freilich aus, vielen. Gründen nicht zu urgiren, ist—, oder Wurde in dem. nunmehrigen, ersten. Gebote eine Glaubenssahung — freilich ganz gegen den. Anhalt — wahrgenommen, wie Dies vorzüglich, Maimynides, zusagte-. Es ergeben sich demnach, wie Herr S. bemerkt, vier .Ei«,, theilungein. Die eine ist, das erste Stüch znsaWnenMiehmen.und^ die beiden zH, im, Exod. zu. theilen^ welche unter den Anden bloch die Autorität einiger Hdschr. und Ausgg.. in. der Paraschenabcheilung für sich hat, welcher aber, die katholische und lutherische Kirche folgen«.. Sch vsiris mit Hechts als dem. AnhM widersprechend,, verworfen, sei es, nun, daß manin derm«- gen, Bedeutung .Hans nimmt,, wo aus, dem, Gellisten, nach deir. verschiedenen. Besttzesgegeilständen keine, zwei Verbote gemachtwer-. den sollten, sei.es, daß. man, unter den ganzen. Haushalt, versteht, wo die LvStreiinung der folgenden ins. Einzelne gehew den. Erklärung gewiß unstatthaft ist. —Die zweite ist, d<s zweite Gebot, mit ZU, beginnen, welche aber gleich falls mit der richtigen Bemerkung beseitigt wird, haß das erst, und zweite Gebot dann wesentlich eines seien-. Der dritten E»r