Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1837
- Issue
- Heft 1
- Article
- Baiern [Nachricht]
- Date
- 1837-01-01
- Page
- Seite 140 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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140 N achri ch t e n. dem Vers., so hüllt er sich i» Mysterien und spricht von der Unzulänglichkeit der Vernunft, «nd dieses Experiment muß ihm namentlich bei der Dreieinigkeit helfen; dient es ihm wieder anders, so gilt keine Autorität und nichts geschichtlich Begründetes, da Heißt es: Platz gemacht vor der Göttin Vernunft , ihr einfältigen Schurken! Dieses besudelte Ding, das bald Mysterium, bald Vernunft genannt wird, hat sich nun auch eine Sprache und einen Ton geschaffen, wie sie ihm entsprechen; die Gemeinheit feiert hier glänzende Feste. Daß ich Ihnen noch Proben von der Unwissenheit und Unwissenschaftlichkeit dieses Scribenten geben soll, verlangen Sie doch ja nicht von mir; ich mag nicht länger in seiner Gesellschaft verweilen. Und so gehe ich denn endlich zu den Hoffnungen über, zli welchen die Versammlungen berechtigen. Betrachtet man zuerst die Absichten des königl. Staatsministeriums, so scheinen diese allerdings den Fortschritt in Israel bewirken zu wollen; wenigstens haben die meisten Organe desselben, die den Versammlungen beiwohnenden Regiemngscommissäre, in diesem Sinne gewirkt und aufs Wohlmeinendste sich ausgesprochen. Einen unangenehmen Zwischenact bildete allerdings das Nescript des k. Staats- Ministeriums, aus welchem hervorgieng, daß wenn das Schreiben am Sabbathe nickt für alle Staatsdicner, sowie für Studircnde gestattet würde, die Juden nicht nur keine Anstellung erlangen könnten, sondern auch denselben Lyccen und Gymnasien verschlossen seien und sie sich eigne Gymnasien und eine eigene.Universität zu errichten hätten. Ein Gutachten, mit einem ssvlchen Präjudiz abgefordcrt, ist ein auferlegter Zwang, und sowenig ich hier meine Ansicht über das Verbot aussprechen will, so kann ich, von diesem Gesichtspunkte aus betrachtet, nur die Beharrlichkeit loben, mit welcher meistens das Erzwingen der Erlaubniß abgewiesen wurde. Freilich zeigt sich auch wieder auf der andern Seite, daß nunmehr gerade nur in Bairenth dieses Zwangsverfahren nicht geübt wird, weil die Rectoren des Gymnasiums, auf den Beschluß der Versammlung gestützt, vorläufig nicht auf andere Weise diese Reform herbciführcn wollen. — Auf die Absichten hingegen, welche dem Entschlüsse der Regierung im Allgemeinen in Beziehung auf die