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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1837-01-01 · Heft 1 · p. Seite 133

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1837
Issue
Heft 1
Article
Baiern [Nachricht]
Date
1837-01-01
Page
Seite 133 (sequence 11)
Language
German
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IRI
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133 Nachrichten. geführt werde, namentlich für Dienstboten, daß das weibliche Geschlecht zum Synagvgcnbesriche angehalten werde, daß nicht dazu bestellte Gemeindeglieder von dem Vorbeten auszuschlicßen seien, mit. Ausnahme des Kaddisch der Leidtragenden—welche dies alle zusammen zu sprechen haben —, daß Niemand mit dem Namen zur Thorah gerufen werde, daß der s. g. Almemor weggeschafft und für Jugend und Lehrer ein besonderer Platz" eingerichtet werde. In Ansbach wurde einhellig, also mit Zustimmung Hamburgers und seiner Partei, eine in 60 H rubricirte Synag.-Ordnung für den Kreis angenommen, in welcher folgende Hauptpunkte: deutsche Predigt, Choralgesang und Chvralgebct, aber nicht deutsche Lieder, Niemand außer dem bestellten Vvrbetcr fähig zum Vorbeten, kein Privatgottesdienst, außer in Stcrbefällen, Abschaffung des ^12 der vor ME> des nur 6 an 2"t2 und dafür Predigt oder Nebersetzung deS >» deutscher Sprache u. s. f. Der Antrag, das schon oft gerügte 'IM ^>2 an 2"' zu beseitigen, fand ebenfalls Anklang und Billigung von 51 Stimmen gegen 53 verneinende. Einstimmig war die Erklärung, daß, wenn der Staat es wünsche, und das Gebet für anstößig halte, man zu dessen Abschaffung bereit sei. Im Nhcinkrcise führte auch diese Frage zu lebhaften Debatten. Es wurde endlich eine Synagogenordnuirg in 54 H§. angenommen, welche zwar an den bestehenden Gebeten Nichts ändert, jedoch außer den bereits gesetzlich angeordueteN sabbathlichen Predigten die Einführung des deutschen Chvralgefanges, der Confirmativn det Zugend beiderlei Geschlechtes bezweckt, die Hinzuziehung der unverheirathcten Frauenzimmer zum Gottesdienste anstrebt, Würde und Ordnung bezweckende Regeln hinsichtlich der Trauungen und Leichenbegängnisse aufstellt u» dgl. Dem Obcrdonaukreife empfahl der Rabb. Gnggenheimer seine Synagogenordnung, die, ungeachtet ihrer ungenügenden Anordnungen, dennoch noch viele Modifikationen erlitt, und am Ende wäre etwa blos die Verlegung der Eonfirmation in die Synagoge, für welche man sich endlich entschied, zu erwähnen. — Im Regcnkreise wurde

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