Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1837
- Issue
- Heft 1
- Article
- Der Grundzug der Liebe und dessen Entwickelung im Judenthume
- Date
- 1837-01-01
- Page
- Seite 71 (sequence 13)
- Language
- German
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und dessen Entwickelung im Judenchume. 71 raei, das heilig sein soll, weil auch sein Gott heilig ist (3 Mos. 11, 44 und die damit zusammenhangendeü Gebote f)), das zum Priester berufen worden zur Verbreitung der göttlichen Wahrheiten. Hier also zeigt sich die fernere Entwickelung in den mosaischen Gesetzen selbst ganz deutlich. Es sind nicht mehr blos die Stammesglieder, die sich mit Liebe umfassen sollen; die unter ihnen wohnenden Fremdlinge sollen in der Liebe Bund mit aufgenomnen werden: Israel soll sie lieben, wie sie sich selbst untereinander lieben sollen, wie ihnen schon früher geboten wtrde (3 Mos. 19, 34.) In diesem bedeutenden Schritt», den Moses sein Volk schon in seiner Gesetzgebung uw durch sie weiter geführt, zeigt er das gleich anfangs gewillte Ziel: die Liebe Gottes und der Menschen seiner Kinder in der größtmöglichen Ausdehnung. Hieraus is es auch klar, daß jene vielbesprochenen Worte in der Wiederholung (5 Mos. 23, 21) des, oben als 3 Mos. 25, 35 ff. angeführten Gesetzes, dem verachten Nächsten sein Geld und seinen Mundvorrath ohne Zinsen und Ueberschuß zu leihen**), durchaus nichts Gihässiges enthalten. Alle im Lande Wohnenden, nicht bhs Israeliten, wie'die angeführte Pa- ') s- H> Wessely zu diesesStelle, besonders die schönen Grundformeln des Gesetzes, Ls er daraus herleitet. ") Merkwürdig sind die Lorte der Thosavhoth zu Thalm. Mezia 7V I>, die eine Entsch, loigu »g suche» wollen für den jetzig gen, »ach der Auffaffungdes Thalmud (welcher das Verbot aus baS Borgen mit Zinsen bzieht, so daß also das Verborgen auch an Nichtjuden verboten religivnswidrigen Gebrauch, einem Nicht-Juden Geld gegen A„sen zu leihen: »wir haben, sagen sie, so viele Abgaben anFürsten und Herren, daß es uns uumvglich wäre, ohnedies jnser Leben zu fristen; überdies sind uns alle übrigen Gewebe untersagt» —