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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1837-01-01 · Heft 1 · p. Seite 20

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1837
Issue
Heft 1
Article
Der Gottesstaat
Date
1837-01-01
Page
Seite 20 (sequence 6)
Language
German
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20 II, Der Göttesstaat, niedern Functionen und Organsystemenwelche diesen entsprechen und sie vollziehen, zu dem Höheren und zur geschloffenen Totalität im Menschen in drei üb e reinander aufgeschichtete n Systemen empor; wir haben im menschlichen Organismus drei Evölutionsstadien und Stufen, die Vegetation mit ihren Affimilationsorganen; die Locomotivität und Irritabilität mit ihrem Athmungs- und Blutbewegungsapparate; endlich die Ratio n a l i t ä t mit dem Sensoriüm und der höheren Sensualität. In gleichmäßiger und entsprechender Parallele bauen' sich im Staatsorganismus ebenfalls drei Organensysteme, den drei Functionen desselben vorstehend, übereinander und auseinander empor. Dem Ernährungs» und Assimilationssysteme im Or g anismus steht im Staate der Landbauer und Handwerker; dem Jrritabilitäts- und Muskelsysteme der Krieger; der Sensibilitätsgruppe, der Philosoph und Gesetzgeber gegenüber; oder, den Organen nach, dem Darmkanal und Sexualsysteme entspricht der Bauer; der Lunge und dem Herzen der Krieger; dem Hirn und Rückenmark der Gesetzgeber, der Senat , der Philosoph. So theilt sich denn nach dem göttlichen Plato der Staat nach den drei physiologisch-anatomischen Cävitäten ein- Das Wohl oder besser der Erhaltungstrieb des Ganzen, seine Gesundheit, ist der erste Grund und der letzte Zweck wie im Organismus und im großen Weltenthier, also auch im Staatsthier; denn das Staatsthier ist. weiter nichts, als ein größerer Thierstaat. Ein natürliches, aber mindestens höchst anstößiges Resultat, besser Eorollar, zu dieser Lehre vom Staate, ist die Anordnung, die Plato's strenge Consequcnz mit sich führt, daß das Fortpflanzungsgeschäft in zwei Beziehungen gefaßt wird: 1) als reines FortpflanzungsZeschäft, als Lhierische Function; und Z) als Irritation und Prämie; im ersten Falle ist

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