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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1837-01-01 · Heft 1 · p. Seite 10

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1837
Issue
Heft 1
Article
Die Stellung des weiblichen Geschlechtes in dem Judenthume unserer Zeit
Date
1837-01-01
Page
Seite 10 (sequence 10)
Language
German
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! ilO I. Die Stellung des weiblichrn Geschlechtes Zwangsverfahren gegen den Mann gestattet Mr; einen /Zwang aber durch eiü nichtjüdisches Gericht verwirft der Thalmud , und so ist das Weib an einen schlechten Mann, der ar seiner Oual sich weidet, für das ganze Leben gekettet/ Noch schlimmer aber ist es mit der Chalizah; sie kömmt weit häufiger vor und legt eine Beschränkung asf, welche auch nicht die geringste heilsame Hemmnis; g/gen etwaigen Leichtsinn bietet, was wohl als Entschuldigung der erschwerten Scheidung dienen mochte. Ihre Bedeutung hat völlig aufgehört; daß das Weib in den /Besitz des Schwagers übergehe, gleich jedem andern Besitzthume, davon hat man keine Ahnung mehr; die eigentliche Leviratsehe, wenn auch nicht von dem Gesetze aufgehoben, ist beispiellos, und so ist natürlich die Lossprechung von dep Leviratsehe, mit allen diese Cerei monie begleitenden widrigen Nebenumstanden, ganz ohne Sinn *). Dennoch aber muß die Chalizah Statt finden, wenn das Weib sich wieder einem andern Manne verehelichen will, sie muß Statt finden mit Einwilligung des Schwagers, dessen Weigerung dem Weibe jede Aussicht auf ein spateres eheliches Leben verschließt. Tritt nun gar eine Abwesenheit des Schwagers ein, dessen Aufenthaltsort nicht ausgemittelt werden kann, mag derselbe sogar yom Staate für verschollen erklärt werden, ohne daß jedoch unumstößliche Beweise seines Todes vorhanden sind: dann mag bas Weib seine Jugenvblüthe dahin welken sehen, weil ein Gebrauch nicht vollzogen werden kann, der aller Bedeutung für unsere Zeit entbehrt. Dies sind abgestorbene, aber noch mit ihren Lei- *) Eine geschichtlich-kritische Abhandlung über die Chalizah wird in einem folgenden Hefte ein gelehrter Mitarbeiter liefern. D. N. '

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