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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1836-01-01 · Heft 3 · p. Seite 545

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1836
Issue
Heft 3
Article
[Rezension]
Date
1836-01-01
Page
Seite 545 (sequence 28)
Language
German
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Briefe über Judenthum, von Ben Usiel. 545 lytenmacherei uns verboten sei, stimmt hiemkt völlig überein. Daß hingegen ferner Israel durch sein Leben — ob durch seine Geschichte, lassen wir dahingestellt — als Beispiel beitragen werde zur Ausnahme achter Erkenntniß und sittlich-göttlichen Lebens, spricht gleichfalls die Lehre schon aus in den Worten: hütet und erfüllet (die Lehre), denn sie ist eure Weisheit und eure Einsicht vor den Augen der Gemeinden, welche hören alle diese Gesetze und dann sprechen: wahrlich, eine weise und einsichtige Gemeinde ist dieses große Volk!" Ist ja ein jeder Fromme und Gute unter den Menschen stets ein Muster gewesen, und gewiß war niemals sein Beispiel ein fruchtloses! — Aber Sie gehen dennoch einen Schritt weiter, und hier eben stehe ich wieder zögernd still. Sie meinen, Israel habe nicht blos diese stillschweigend und unmittelbar aus seinem Wandel fließende Bestimmung, durch sein Beispiel auf die ächte, höhere, von der Religion getragene Sittlichkeit hinzuweisen, sondern diese Bestimmung sei ihm auch ausdrücklich gegeben, und hieraus fließt dann eine ganz eigne Gattung von Pflichten, die Sie „Eidauß" nennen, ein Zusatz zu dem allen Menschen als solchen Obliegenden, der daher auch für Nichtisraeliten nie und nimmer verpflichtend sei. Offen gestanden, ist es mir bei dieser Erörterung etwas unheimlich geworden. Ich fürchte, hier kommen wir auf Nacen- und Kastenverschiedenheiten, die Sie allerdings nicht behaupten. Ich halte dafür, daß das Judenthum einzig und allein die Bestimmung habe, die Israeliten, nach dem geschichtlichen Bildungsgänge, den sie genommen, zu wahren, ächten Menschen und Gottesverehrern zu erziehen, daß sodann aber sie und die Nichtisraeliten, nach andern geschichtlichen Wegen und nach mannichfaltigen Umwegen, sich einander immer mehr nähern und endlich in brüderlicher Gemeinschaft und völliger Gleichheit ein gleiches Lebensziel verfolgen werden. Unsere Religion kennt im Allgemeinen keine gesonderten Pflichten für verschiedene Stände, außer was natürlich und unmittelbar aus deren Stellung fließt, und den s. g. Priestern sind blos einige äußere Würdezeichen verliehen; Alle sollen wir Priester sein im vollen, wahren Sinne des 35

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