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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1836-01-01 · Heft 3 · p. Seite 528

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1836
Issue
Heft 3
Article
[Rezension]
Date
1836-01-01
Page
Seite 528 (sequence 11)
Language
German
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528 R e cett s i o n e rr. steil wie dich selbst, 3 M. 19, 18). — Von diesen gewonnenen Erkenntnissen und Eigenschaften muß dann das ganze Leben geleitet sein, und Dieses spricht sich aus in zweitens: Sind alle Menschen einander gleich, alle von Gott nach seinem Rarhschlusse mit Mitteln begabt, um durch sie als Diener Gottes zu wirken, so folgt daraus die Pflicht der Gerechtigkeit, die Pflicht, diesen uns gleichstehenden Wesen Nichts zu entziehen und Nichts vorzuenthalten, was ihnen gehört und gebührt. In ihrer Anwendung zeigt sich diese Gerechtigkeit in der Achtung vor des Nebenmenschen Körper und Leben (Verbot gegen Mord, 2 M. 20, 13 (12), gegen Uebermaß der Strafe durch den Richter, 5 M. 25, 1 ff., gegen heimliche Verletzung, 5M. 27, 24), der Achtung vor dem Besitze des Andern (Verbot gegen Diebstahl, 3 M. 19, 11 u. 13; Gebot, das Entwendete zu ersetzen, 2 M. 22, 1 ff. 3 M. 5, 21 ff; Verbot gegen Zurückhaltung des verdienten Lohnes, 5 M. 24, 14); die Gerechtigkeit zeigt sich ferner in Befriedigung der Ansprüche, welche ein Mensch an den andern zu machen hat: daß er ihm einen Besitz übertrage (Bestimmung über Kauf und Verkauf, 3 M. 25, 14) , seine Kräfte widme (Anordnungen über die s. g. Hüter 2 M. 22, 6. 9. 13), und zwar nach Maß und Zahl (Verbote gegen Täuschung durch verschiedene Maße, 3 M. 19, 35. 5 M. 25,13), daß er den durch eigenen Körper oder durch seinen Besitz beigebrachten Schaden dem Andern ersetze (Abweiden, 2 M. 22, 4; Brand, 5; stößiger Ochs, 21, 35; Grube, 33; Geländer, 5 M. 22, 8; Heilung, 2 M. 21, 18), daß er ihm Wahrheit berichte (Verbot gegen. Lüge, 2 M. 23, 7. 3 M. 19, 11), seine Freiheit, Lebensfreude und Gemüthsruhe nicht trübe (Verbot gegen Kränkung der Wittwen und Waisen, 2 M. 22, 20, Täuschung der Fremden, 3 M. 19, 34, überhaupt des Nächsten, 25, 17, gegen Rache, 19), ebenso seine Ehre und seinen Frieden (Verbot gegen Verläumdung 3 M. 19, 16; Ausrottung der Götzendiener in Israel, 5 M. 17, 5) , daß er seine Schwäche des Körpers, des Geistes oder des Herzens nicht mißbrauche (Taube und Blinde, 3 M. 19, 14. 5. M. 27, 18; Dertil-

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