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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1836-01-01 · Heft 3 · p. Seite 516

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1836
Issue
Heft 3
Article
Jüdische Geschichte [Rezension]
Date
1836-01-01
Page
Seite 516 (sequence 13)
Language
German
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516 N e c e n s i o n e n. durch welche Einrichtung , nach Mehren *), die Leviratsehe, als ein biblisches Gebot, nicht einmal beschränkt werden durfte, obgleich allerdings dieselbe Gesinnung, welche zu jener Ein» n'chtnng führte, dann auch bei der französischen Schule, na» mentlich bei Jakob Tham, die Ansicht erzeugte, die Chalizah sei der Leviratsehe vorzuziehen, während die ältere spanische Schule das Gegentheil behauptet"), und so im Leben die Levi» ratsehe schwand, ohne daß inan sie ritualgesetzlich jetzt noch verwehren könnte. — Raschi ist blos jüngerer Zeitgenosse deS Nathan, mit dem er sogar in Briefwechsel stand, und ist daher früher, als S. 374 geschehen, anzusetzen. Seine Cvmmentare wurden wohl zum Theilc von seinem Enkel Samuel vollendet, oder besser, die nicht oder blos kurz von ihm comMentirtenTractate wurden von diesem ausführlich behandelt; die Richtung seines Enkels Jakob hingegen gieng nicht auf das Erklären (S. 375), sondern nuraufdas Discutiren. — Der Kri« tiker Abraham ben David lebte nicht zu Pescheira in Castilien (S. 412) , wie auch in dieser Zeitschrift schon mehrmals an» gegeben worden, sondern, nach dem Zeugnisse des Benjamin, wie schon früher von Hrn. v. Zunz in der »Zeitschrift für Wissenschaft des Judenthums" (S. 469) nachgewiesen worden und noch vollständiger neuerdings in diesen Blättern (S. 309), zu Beaucaire bei Benj., bei Andern) in Südfrankreich. Wir schließen hiemit unsere einzelnen Bemerkungen zu diesem vortrefflichen Werke, in dessen einzelnen Inhalt noch genauer einzugehn um so unpassender wäre, als es im Ganzen auf die Untersuchungen des größer» sich stützet, und wir die baldige Erscheinung der neuen Bearbeitung dieses letzteren erwarten. ') Vgl. das. Nr. 108: nicht ganz richtig Zunz Raschi S. 309- ») Dieser Streit, ob I112O oder 2111' 'O ist ein merkwürdiger Beleg dazu, ivelchen Einfluß die allgemeinen Ansichten auf die Beurtheilung der einzelnen Gesetze ausübten.

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