Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1836
- Issue
- Heft 3
- Article
- Einiges über Plan und Anordnung der Mischnah
- Date
- 1836-01-01
- Page
- Seite 484 (sequence 11)
- Language
- German
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484 IV. Einiges über Plan und tigkeitserklärungen irgend eines gerichtlichen Ausspruches abhängt. — Die Mischnah fährt fort (6): '-Dl V'rr -zi> Oi-rn lOdi' "R. Jehudah sagt: Warum erwähnt man aber dann die Worte des Einzelnen, wenn sie dennoch ausdrücklich verworfen werden *) — da ja wohl dann die Worte gar keine Gültigkeit haben dürfen und der Ausspruch eines Gerichtshofes, der auf sie sich stützet^ verworfen werden muß —? Damit, wenn Jemand sagen sollte: mir ist so überliefert worden, man ihm erwiedern kann : Du hast wie Der und Jener gehört— die Ansicht ist aber als ungültig erklärt worden." — Dieses scheint nach dem Wortsinne die einfachste Erklärung; sie wird indem — außerdem Dies nicht geschehen könnte, da — eine Behörde die Bestimmung einer frühern nicht umstoßen kann —> sie also nur deßhalb der bestehenden Ansicht entgegen treten darf, weil sie diejenige eines, wenn auch vereinzelten früheren Lehrers für sich hat." — Wir machen gegen diese Erklärung bloS das eine Moment geltend, daß die Mischnah hier von einzelnen Gesetzesbestimmungen spricht und nach dieser Erklärung also niemals ein Thanna gegen eine frühere Meinung hätte auftreten dürfen, waS aber sehr häufig geschieht und von der Gemara auch. ganz unbestritten vorausgesetzt wird , sowie auch von ihr dieser Satz blos bei Einrichtungenbei denen also nicht von Streit und nicht von der Meinung eines Einzelnen die Rede ist —, die von Spätem nicht angetastet werden dürften, geltend gemacht wird. Uebrigens giebt Maim. in der Eins, einen ganz verschiedenen Grund für die Aufführung der Worte eines Einzelnen an, "weil dennoch zuweiten dem Einzelnen Folge geleistet wird, woraus sich zeiget, daß Alles auf die richtige Schlußfolge ankömmt, mag die Ansicht einem Einzelnen oder Mehren angehören." *) Vgloben die Bemerkung zu