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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1836-01-01 · Heft 3 · p. Seite 477

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1836
Issue
Heft 3
Article
Einiges über Plan und Anordnung der Mischnah
Date
1836-01-01
Page
Seite 477 (sequence 4)
Language
German
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477 Anordnung der Mischnah. Haben, daß viele in der Gemara selbst als traditionell angegebenen Gesetze übergangen sind, genüget jedoch nicht, um uns mit dem Umfange des Werkes völlig zufrieden zu stellen. Darf es uns einerseits nicht wundern*), daß so viele Gegenstände ausgenommen wurden, welche zur damaligen Zeit nicht mehr in Uebung waren, sowie die . beiden Ordnungen „Geweihtes" und „Unreinheiten"—mit Ausnahme der zwei Tractate Chullin und Niddah—, welche auch wirklich von den babylonischen Akademieen meist nicht öffentlich vorgetragen wurden, weil man in der früheren Zeit nicht die strenge Berücksichtigung auf das Praktische eintreten ließ: so finden sich jedoch andererseits Lücken, die in einem planvoll geordneten Werke nicht Vorkommen dürften, und auf welche sowohl Maimonides **), als auch die Thosaphoth ***) schon aufmerk- *) Schon Nab Joseph wird diese Frage von seinem Schüler Abaje entgegengehatten, als er diesem die Frage nach der Entscheidung bei Streitigkeiten über nicht mehr im Leben, übliche Dinge verweiset was bloö dadurch beseitigt werden könne, daß das Forschen, auch ohne Resultate fürs Lebe», verdienstlich sei (Sebachim 45 rr. Sanhedrin l-Lir). Zwar meint R. I., den Unterschied machen zu. können, die Untersuchung an sich sei nicht tadelnSwerth, nur das AuSsprechen einer Entscheidung; jedoch hängt Beides zu eng zusammen, und ferner spricht auch die Mischnah nach ihrer Weise allerdings Entscheidungen aus — vgl. unten. — UebrigenS kennt diese streng praktische Ansicht nur Nab Joseph, wie Dies schon die Thosaphoth bemerken. Auch Neggio legt (a. a. O.) auf diesen Einwurf zu großes Gewicht. — **) Zu Menachoth IV, 1, indem dort alle Bestimmungen über . Schaufäden, Denkrtemen unö Denkpfosten, von denen sie einige gewiß gekannt, gänzlich übergangen sind, und ebenso, bemerkt M., seien alle Bestimmungen über GebetSformeln und Benehmen des Vorbeters nicht ausgenommen. ***) Joma 62 1,.: 8OON OM NN PNN KN P2OWN "NO —

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