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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1836-01-01 · Heft 2 · p. Seite 412

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1836
Issue
Heft 2
Article
Baiern, Israelitische Kreisversammlungen [Nachricht]
Date
1836-01-01
Page
Seite 412 (sequence 11)
Language
German
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IRI
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412 Nachri ch t e Nl. Im Ganzen aber heißt es, sei die Entscheidung der religiösen Fragen der zu berufenden Generalversammlung, die in München abgehalten werden soll, überlassen morden. Mit größerer Ausführlichkeit hingegen ist die Frage über die Einrichtung eines Obcrrabbinates (Consistvriums) für das ganze Land und einer obersten religiösen Behörde für den Untermainkreis erörtert worden. Der hiefür niedergeschte (erste) Ausschuß bestand aus dem Rabbiner Bing, dem N. Neuburger (als Referenten), dem Candidaten I> Romann, und dem Cand. Ullmann (als Secretär). Der (litvgraphirtc) Ansschußbericht giebt nicht blos seine Billigung der Vorschläge im Allgemeinen, sondern stellt auch einen vollständiger» Entwurf für die Einrichtung hin, der ans 28 Paragraphen besteht, und die Zusammensetzung des Obcrrabbinates ans drei schon bis jetzt im Jnlande fungircndcn wissenschaftlich gebildete» Rabbinern nebst zwei in München wohnhaften weltlichen Mitgliedern (denen noch ein promvvirter Jurist als Secretär, wo möglich gleichfalls jüdischen Glaubens, beigcgeben werden soll), und die Bildung der Kreisrabbniate aus einem Rabbiner nebst gleichfalls zwei weltlichen Mitgliedern ans dem Kreise, außerdem aber auch noch die Anstellung von DistrictSrabbincrn wünscht. Der Jsarkrcis, blos aus der einzigen Gemeinde München bestehend, soll unmittelbar dem Obcrrabbinate untergeordnet, der NegenkreiS, wegen der geringen Anzahl von Juden in demselben, dem Nczatkreise beigeordnet sein, Kreis- und Districtsrabbiner zugleich in ihrem Rabbinatssitze als Ortsrabbiner fungiren. — ES wäre weniger kostspielig, und vielleicht ebenso zweckmäßig, das Obcrrabbinat ans der Gesammtheit der Krcisrabbiner znsammcnsetzen zu lassen, so daß die Verwaltung der gewöhnlichen Geschäfte dem Kreisrabbiner in München, der immer der Vorsitzende wäre, nebst den zwei weltlichen Mitgliedern zustünde, während bei neuen Einrichtungen entweder schriftliche Verhandlungen Statt fänden oder dieselben in halbjährlichen Zusammenkünften besprochen würden; der Art ist das — freilich noch nicht ins Leben getretene — Institut des kurhessischen LandeSrabbiuats. — Als Separatvoten, die zugleich die Elemente etwas näher kennen lernen lassen, sind hervorzuhebcn der Antrag von zwei Ansschußmitgliedern, daß

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