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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1836-01-01 · Heft 2 · p. Seite 409

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1836
Issue
Heft 2
Article
Baiern, Israelitische Kreisversammlungen [Nachricht]
Date
1836-01-01
Page
Seite 409 (sequence 8)
Language
German
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409 Na ch r ich t e n. scn an die Aufhebung des durch Napoleon 16M eingeführten, in Frankreich selbst längst aufgehobenen, in den deutschen Rheinprovinzen Baicrns, wie Hessens und Preußens, auf unbestimmte Zeit verlängerten Edictes, das namentlich durch die Maßregel, daß jeder Handeltreibende ein Redlichkeitspatent besitzen muß, schwer auf den dortigen jüdischen Bewohnern lastet. Es war die Ausfertigung dieses Patentes unter französischer Herrschaft den jüdischen Consistorien anvertraut, was in der preußischen Rheinprovinz noch sortdaucrt; da aber eine solche jüdische, bürgerlichgeistliche Behörde in Baiern und Hessen nicht vorhanden ist, so wird die Ausfertigung den gewöhnlichen bürgerlichen Behörden auvcrtraut. Wenn schon an sich die Anerkenming des redlichen Verkehrs und Charakters unter den Juden — ein geistiges Gut, das dem Menschen so viel sein muß und dem Handelsmanne die Grundlage seines ganzen Zutrauens ist, — wenn diese Anerkennung, die nicht durch Zeugnisse gegeben werden kann, und welche ja natürlich auch einem jeden Einzelnen zur Würdigung überlassen ist, schon durch das Gesetz geschwächt wird, und das Gesetz daher zur Verachtung der Juden im Allgemeinen führt, ihnen vielfache Hemmnisse in der öffentlichen Meinung, die sich zum Theile immer aus den Gesetzen bildet, entgegenstellt: so hat noch besonders die Heimgebung des Ausspruches über Redlichkeit an die Ortsbehörde den Nachtheil mannichfacher Willkür, vorzüglich auf dem Lande, da Unwissenheit und gemeine Gesinnung nicht so schnell mit dem Amte schwinden. Es war daher der W»nsch, diese Jnconvenienzen gehoben zu sehen, sehr natürlich. — Bei wohlmeinenden Christen hingegen standen vorzüglich die scheinbaren Trennungspunkte im Vordergründe, und eine Frage, die man besonders gerne an die Versammlungen gewiesen und in denselben berathen sehen mochte, war die — über die Verlegung des Sabbaths ans den Sonntag. Eine der sonderbarsten Anforderungen, die sich dennoch so oft schon wiederholte! Ganz abgesehen von der religiösen Bcfugniß, mit welcher die Versammln» > gen diese Frage entscheiden könnten, und von dem Rechte, mit welchen: eine Glaubenspartci «ine solche Anforderung aufstellt, die zuerst selbst den Samstag gefeiert hatte, und blvs, um mit

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