Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1836
- Issue
- Heft 2
- Article
- Baiern, Israelitische Kreisversammlungen [Nachricht]
- Date
- 1836-01-01
- Page
- Seite 404 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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404 Nachr ichre n. Seite noch gär zu entfernt von einem richtigen Verständnisse über den Geist und die Tendenz der Bewegung in nnscrcr Zeit, als daß man fähig wäre, ein Urthcil über dieselben zu fällen, dem ein Werth beigelegt werden könnte. Za die Bewegung der neuesten Zeit, die aus dem nicht zu entfernenden Gefühle der Unbehaglichkeit über den Widerspruch zwischen den Ansprüchen eines besonnenen, aber tiefen religiösen Bewußtseins und dem Bestehenden entspringt, scheint selbst ihr eigentliches Ziel noch zu wenig klar erkannt zu haben, als daß es wünschenswerth wäre, daß schon das Resultat aus ihr gezogen und sie vielleicht vorzeitig eingebettet werde. — Jedoch die k. Regierung hatte auf der einen Seite den Wunsch, die Ansichten Mer kennen zu lernen und sich so die Verschiedenheiten aus den verschiedenen Relationen selbst zum Bewußtsein zu bringen, und beabsichtigte andrerseits, eine feststehende Behörde zu errichten, deren Urtheile sie entgegennehmen, und welcher sie die Reglung des Ganzen überantworten könne. So wurde nun schon früher privatim die Frage über die Einsetzung eines Consistoriums gestellt, und wenn hierauf von Einigen der Aufschub einer solchen Anordnung auf eine geraume Zeit hin gewünscht wurde, so geschah Dies aus dem richtigen Gesichtspunkte, daß wenn auch eine solche Anstalt, bei hinlänglich freier Bewegung auch der Untergeordneteren, zweckmäßig ist, doch für jetzt die Wahl der Männer hiezu noch ziemlich bedenklich sei. — Allein das Bedürfnis; schien der Negierung immer fühlbarer zu werden, und sowie sie bisher sich nicht mit einem Schwanken zufrieden, im Gcgentheile den entschiedenen Willen zeigte, die zerrissenen Verhältnisse von Grund aus zu heilen: so glaubte sie nun gleichfalls im cdeln Interesse für ihre jüdischen Unterthanen einen entscheidenden Schritt thnn zu müssen, und erkannte auch außerdem die hohe Bedeutung, die ihren Maßregeln, als denen eines großen Staates, auch im Allgemeinen znkvmmen. So entstand ein Entschluß, dessen Folgen bis jetzt noch nicht klar genug vorlicgen, um über sie schon ein Urthcil fällen zu könne». Es erschien nämlich folgendes Generalrescript des Ministeriums an die Kreisregiernngen: