Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1836
- Issue
- Heft 2
- Article
- Frankfurt [Nachricht]
- Date
- 1836-01-01
- Page
- Seite 394 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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394 Nachrichten. für die Erziehung und den Unterricht habe», daß dadurch deö Zöglings Körper und Geist gewandt werden, und an Ausdauer und Beharrlichkeit gewinnen. Es ist daher eigentlich nicht nöthig därzuthnn, warum wir solche in unser» Erzrehungskreis aufnehmen. Wir wollen aber damit noch Anderes bezwecken. ES soll nämlich dadurch dem jüdischen Jünglinge Liebe für Handwerke beigebracht und deren Erlernen erleichtert werden. Bejönders im Elsaße und in der Schweitz ist eS nvthwcndig, wo bei dem Juden der Sinn für Handwerke und Künste noch nicht so rege ist, wie es zu wünschen wäre, und wo, wenn sich irgend ein Jüngling entschließt, ein Handwerk zu erlernen, ihm durch das Cercmoniale der Religion und andere Umstände Hindernisse in den Weg treten. Wir werden uns daher bestreben, sobald das Landwirthschastliche in unserer Schule in Ordnung sein wird, für jedes der nvthwendigstcn Handwerke einen tüchtigen Meister zn bekommen, damit jeder Zögling Gelegenheit habe, sich in irgend einem beliebigen Handwerke zu üben und auszubilden, ohne dadurch seine geistige Bildung zu vernachlässige». Wie können Unbemittelte in unsere Schule anfgeuommen werden? AuS unserm Erzichungsplane erkennt man, daß unser Wunsch dahin geht, eben so gut Unbemittelte, als Bemittelte in unserm Kreise anfzunehmen. Allein Solches zu thun, ohne irgend eine Entschädigung für die Kosten derselben, dazu hätten wir nicht Mittel. Wir wünschten daher, daß sich ein Verein bildete, dessen Bestreben dahin gienge, uns in unserm Vorhaben zu unterstützen, und dadurch arme und hülslose Kinder dem Elende zu entziehen und ihnen eine ordentliche, rein menschliche Erziehung zu geben. Die Koste» eines solchen Zöglings wären nicht so sehr groß. Nach Nenggcrü Bericht über die Fellenbcrgische Armenerzichnngsanstalt betragen die sämmtlichen Kosten eines Zöglings für Nahrung, Kleidung und Wasche 95 fi-, wogegen Arbeitslohn 45 fl., wo sic des Tags im Durchschnitte 8 Stunden arbeiten, eine Stunde Arbeit für die jüngsten Zöglinge zu für die mittleren zn 1, für die ältesten zu 1*/, kr. angeschlagen. Der Zögling würde also, den Arbcitlohn abgerechnet, 50 fl. per Jahr kosten. Wenn auch