Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1836
- Issue
- Heft 2
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1836-01-01
- Page
- Seite 349 (sequence 19)
- Language
- German
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Reggio - Ll-orah u. Philoj. m ihrer Versöhnung. 349 ist die Annahme-von irgend Etwas, weil man es zu begründen vermag; dieses die Annahme auf das Zeugniß eines Andern hin. Der Glaube kann auch falsch sein, und bedarf ebenfalls einer Begründung; diese ist jedoch eigener Art. Er stützt sich nämlich nur auf äußere Beweise, die sich theils auf die Wahrhaftigkeit des Mittheilenden, theils auf die Möglichkeit, Vernunftmäßigkeit u. s. f> des Mitgetheiltcn beziehen. So bedarf ja auch jeder Philosoph des Glaubens, weil er ja das Meiste, worauf er seine Speculation richtet, als ein historisch Gegebenes auf das Zeugniß Anderer annehmen muß. Unsere Religion giebt hinreichende äußere Beweise für ihre Wahrheit; denn der Mitthcitende ist Gott, der Wahrhaftige, und ihr Inhalt ganz auf Vernunft gegründet. — Dagegen mag allerdings eingewendet werden, daß sich hier eine doppelte xetilio xrinechii finde; allein unser Vfr. hat sich schon in der Vorrede gegen solche Einreden dadurch verwahrt, daß er die Göttlichkeit - und unmittelbare Offenbarung der h. Schriften als Axiom voraussetzt, und hier nur den Zweck, zu haben behauptet, der Philosophie neben der Offenbarung den Platz zu sichern. — Das Cap. 2. (97 — 107) weist den Vorwurf ab, daß die Systeme der Philosophie in einem steten Schwanken begriffen seien, und nie sich einer allgemeinen Gültigkeit zu erfreuen hätten. Diese Unsicherheit trifft, nach Herrn R., nur die Hypothesen, welche man in einem der Philosophie eigentlich fremden Gebiete zu häufen sich versucht fühle, d.- h. im Gebiete der Metaphysik, die ja schon Msch. 1. Cap. 4. von den übrigen Objecten der . Wcltweisheit abgetrennt wurde.— Daß die Forschung ferner weder dem schriftlichen noch dem mündlichen Gesetze entgegen sei , wird im Cap. 3. (108 —- 119) und Cap. 4. (119 — 130) gezeigt. Hinsichtlich des schriftlichen Gesetzes kehrt die alte Unterscheidung zwischen dem Widervernünftigen und Uebervernünft tigcn wieder, und vom mündlichen Gesetze wird behauptet, daß man durch eine tüchtige wissenschaftliche Bildung iu den Stand gesetzt würde, die Entstehung, Einthcilung und Einrichtung dieses Gesetzes zu erkennen. So habe Maimonides nach Vereinfachung und Ordnung in den Halachoth gestrebt; allein durch