Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1836
- Issue
- Heft 2
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1836-01-01
- Page
- Seite 337 (sequence 7)
- Language
- German
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Reggio, Thorah u. Philos. in ihrer Versöhnung. 337 größrer Gemeinsinn den Israeliten immer mehr aus den Schranken seiner eignen Nationalität hervorhebt. — Der Verfasser unsrer/ in einem schönen neuhebräischen Style geschriebenen, Schrift hat Dieses richtig und wahr empfunden, und in dem Wunsche, die Lösung der obigen Frage herbeizuführen, und die von Mendelssohn gegebene Idee zu einer reinem.und, erhübe, uern Gestalt umzuformen, ist seine Absicht, und somit der Standpunkt seines Werkes bestimmt angedeutet. Herr Reggio, Privatmann in Görz, hat sich schon früher durch manche Arbeiten den Rabbincn gegenüber durch eine lo, benswerthe und seltene Freimüthigkeit ausgezeichnet, und auch in dieser Schrift verleugnet er diesen Charakter nicht; sie ist im Ganzen wissenschaftlich streng gehalten, und hat ihren In, halt nicht wie etwa Isaak Eramah in seinem Akedah, oder noch in der neuesten Zeit Friedenthal in seinem Jesode Hadath durch gezwungene und geschmacklose Verserklärungen und Hagadahdeutungen verunziert. Nichts desto weniger können wir in den Hauptpunkten nicht mit ihr übereinstimmen, und müssen im Ganzen die Lösung ihrer Aufgabe für mißlungen erklären. Sie verhält sich polemisch gegen zwei verschiedene Parteien. Zuerst gegen die Gegner der Philosophie überhaupt, denen fast gänzlich die 3 ersten Abschnitte gewidmet sind; der vierte und letzte Abschnitt beschäftigt sich mit den Freunden der Philosophie in Israel, und so wie in den beiden ersten Capitol» dieses Abschnittes Diejenigen abgewiesen werden, welche die erste der oben bezeichneten Richtungen zu verfolgen scheinen, legt der Vfr. in den beiden darauf folgenden Capiteln seine eigene der zweiten angchörige Ansicht nieder. Der Inhalt dieser Capitol schließt sich unfern Vorbemerkungen am Natürlichsten an; wir beginnen daher mit diesen, denen wir eine kurze Beurthei, lang der drei ersten Abschnitte, die ihrer Tendenz nach schon weniger Bedeutung für uns haben können, folgen lassen. Unser Verfasser setzt an die Stelle der nackten Gesetzgebung wieder die Religion, an die Stelle des Königs den Gott. Es giebt nach ihm eine natürliche Leitung Gottes hinsichtlich seiner Geschöpfe, und eine außerordentliche oder besondre. Jene, die 22