Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1836
- Issue
- Heft 2
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1836-01-01
- Page
- Seite 334 (sequence 4)
- Language
- German
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334 Re censi o n e n. für den letzteren aus, und das war ja nach Mendelssohn der jüdische. Kant hatte aber auch jede positive Religion zum Mittel erklärt; hier konnte man also über Mendelssohn hin, ausgehen, und das Gesetz Moses'mußte, wenn auch nicht von seiner Heiligkeit, doch von seiner Bindkraft verlieren. Man konnte sich sogar auf M. stützen und sagen: war das mosaisehe Gesetz rein aus dem Gesichtspunkte der Nationalität, des Verhältnisses Gottes als Königs in Israel gegeben; so mußten ja die Grundsteine des Ceremoniels da austreten, wo das Staatsgebäude stürzte, wo die Nationalität äußerlich völlig vernichtet, und Gott auch ihm gegenüber mehr als Schöpfer und Erhalter dastand. So schloß allerdings Mendelssohn selbst nicht, er verwahrte sich sogar mit aller Kraft des Ausdruckes gegen eine solche Consequenz *); so schloffen aber seine Schüler und Freunde, und läßt es sich auch nicht leugnen, daß sie ihm mit Unrecht einen zu großen Antheil an diesen Folgerungen gaben, so ist es doch auch wahr, daß er zum großen Theile die Veranlassung derselben gewesen. Dies die eine Richtung, welche Mendelssohns Behauptung, verbunden mit der Katttischen Lehre, nahm. Von einer andern Seite ließen sich diese Behauptungen den Bestrebungen der älter« spanischen Schule anreihen, nämlich denen, die Glauben und Wissen zur Einigung zu vermkttlen suchten. Alle die Versuche seiner Vorgänger kennend, welche innerhalb des mosaischen Gesetzes selbst die Marke zwischen den Vernunftprincipien und den Ceremonien festsetzten, mochte Mendelssohn mit wahrer innerer Befriedigung auf seine neue Art, diese Aufgabe zu lösen, Hinsehen, indem er keine Gränze mehr innerhalb der Gesetzgebung statuirte, und die Resultate des Wissens gänzlich aus dem Gebiete ihrer Vorschriften absonderte. In diese Claffe ausgenommen, blieben die mosaischen Gebote vor wie nach unangefochten und in Kraft, nur daß sich eknige Fragen neu entwickelten, wie die, ob nicht aus der Aufhebung der Nationalität auch das Aufhören des Ceremo- ") Jerusalem S. 1S2. (Off- A.)