Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1836
- Issue
- Heft 2
- Article
- Beiträge zur Beurtheilung des Talmuds
- Date
- 1836-01-01
- Page
- Seite 274 (sequence 20)
- Language
- German
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274 IV. Beiträge zur Beurtheilung des Talmuds. zwei Menstrualperioden wenigstens 11 Tage ist". Merkwürdig ist es, daß diese Entscheidung zum Theile von N- Akiba bestritten wird, obgleich Maimonides selbst behauptet, daß sich über traditionelle Gesetzbestimmungen nie Streitigkeiten erhoben haben. II. Die Gesetzbestimmung, welche hier Maimonides anführt, ist eigentlich nur die Erläuterung verfolgenden. III. R- Chaia erklärt (Sukkhah 5 b; Erubin 4 ab) folgende drei Gesetzbestimmungen für traditionell: 1. Die Größebestimmungen, durch welche nämlich angegeben wird, wie groß gewisse Gegenstände sein müssen, daß ste zur Vollziehung eines Gebotes angewendet werden können, oder ein Verbot auf sie anwendbar sei, z. B. eine gebotene oder verbotene Speise. Es finden sich indessen über Bestimmungen dieser Art häufig Controversen im Talmud, und bei einigen (Joma 80 ab) scheint es deutlich, daß es blos auf Erfahrung gegründete Schätzungen sind. Auch findet sich eine Schätzung dieser Art im Talmud (Chullin 66 b), die sogar verworfen wird. Es wird nämlich angegeben, wie weit man an einer gekochten Hüfte das Fleisch um die Spannader abschneiden müsse, um nicht den Theil zu essen, der den Geschmack der verbotenen Spannader angezogen, obgleich es im Talmud dabei bleibt, daß die Spannader überhaupt keinen Geschmack verbreite und daher das ganz nahe liegende Fleisch auch nach dem Kochen erlaubt sei. 2. Die Bestimmung, daß beim Baden zur rituellen Reinigung Nichts daS Wasser von einzelnen Theilen des Leibeö trennen dürfe. 3. Die Bestimmungen über Wände; nämlich: s. Wenn der Boden eines verschlossenen Platzes nicht vier Hand lang und vier Hand breit ist, die Wände aber