Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1836
- Issue
- Heft 2
- Article
- Beiträge zur Beurtheilung des Talmuds
- Date
- 1836-01-01
- Page
- Seite 262 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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262 IV. Beiträge zur Beurtheikung des Talmuds. banel (im Com. zu Aboth) hält sich strenger an die Baratt« Aboth des R. Nathan, nach welcher die Tradition auch durch die Richter gieng , und giebt die Namen aller Richter als die Bewahrer und Fortleiter der Tradition an. Man muß es jedoch sehr billigen, daß Maimonides diese Namen nicht alle in sein Verzeichniß aufgenom« men, denn schon der einzige Abimelech würde die Quelle der Tradition sehr trüben, wenn man auch annehmen wollte, daß nicht eigentlich er, sondern die unter ihm stehende geistliche Behörde mit der Ueberlieferung beschäftigt war. Auch Jiphthach hätte als Inhaber der Tradition wissen müssen, daß er sein barbarisches Gelübde weder thun noch erfüllen durfte. Der Talmud sagt zwar (Rosch haschanah 25 d), Jiphthach habe in seinem Zeitalter dieselben geistlichen Attributionen gehabt, als Samuel in dem seinigen. Dies ist aber nur in Beziehung auf religiöse Einrichtungen zu verstehen, die Jiphthach gleich jedem andern Oberrichter treffen durfte, und die so lange Gültigkeit hatten, bis ein anderer Oberrichter mit der unter ihm stehenden geistlichen Behörde sie umstieß; nicht aber in Beziehung auf die Fortleitung der Tradition, die sich der Talmud nicht immer mit dem Obergerichte verbunden denkt. Die Hauptfrage, welche sich hier darbietet, ist die, ob das mosaische Gesetz in dem Zeiträume von Josua bis Esra wirklich, wenigstens unter Denjenigen, die ihm mit treuer Frömmigkeit anhiengen, so im Leben war, wie der Talmud es darstellt. Nach dem Talmud selbst, in mehren seiner agadischen Aeußerungen, müßte diese Frage auf das Entschiedenste bejahend beantwortet werden. Sollten Dies aber mehr als agadische Aeußerungen sein?