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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1836-01-01 · Heft 2 · p. Seite 244

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1836
Issue
Heft 2
Article
Über die Abschaffung bestehender Gebräuche
Date
1836-01-01
Page
Seite 244 (sequence 19)
Language
German
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244 1!. Ucber die Abschaffung denselben wieder ab schaffen oder zeitgemäß ändern werde, wie deßhalb nach Talm. Moed katon 3 b ein Gebrauch, der von Schammai und Hillel herrührte, aufgehoben werden konnte (Siehe auch Tvsaph. Baba kamma 82 b). Nach Abraham ben David dürfte eine — versteht sich nicht mosaische — Einrichtung, deren Veranlassungsursache nicht mehr vorhanden ist, auch von einer Behörde, die der srühern, welche solche getroffen, nicht gleich kommt, aufgehoben werden. — Auch Joseph Kolon der sehr strenge Grundsätze gegen die Gebrauchsänderungen aufstellt, bemerkt gleichwohl, „wenn das Verhältniß gegen früher sich geändert hat, so darf man den Gebrauch nach den Zeitumständen ab ändern." Daß man in der That sich stets hienach gerichtet, daß wenn der Grund eines rabbinischen Verbots in der später» Zeit nicht mehr da war, man alsdann auch das Verbot gemildert oder gänzlich aufgehoben habe, beweisen unzählige Beispiele. Wir erinnern nur an die gegenwärtige Gestattung des linnenen Gebetmantels (sx°V2 die Abraham Gumbinner a. a. O. C. 9. Anm. 7 ausdrücklich durch das Aufhören der Ursache des Verbots begründet; oder an die Zulassung des - Genusses nach drei Jahren, was ebenfalls durch das veränderte Verhältniß jetzt, von Ascher u. A. motivirt wird. — Bemerkenswerth ist auch die Aeußcrung, die von Schabtai Kohen zu Karo's Codex Th. II C. 228. Anmerk. 89 angeführt wird: „Jetzt ändern sich die Gebräuche von Geschlecht zu Geschlecht, und es ist unerhört, daß bei Aufhebung eines Gemeinbeschlusses die Einwendung Einzeler beachtet würde, sondern man

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