Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1836
- Issue
- Heft 2
- Article
- Über die Abschaffung bestehender Gebräuche
- Date
- 1836-01-01
- Page
- Seite 237 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2929020-2929026-2929029-2930164--0980-2930269- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
237 - bestehender Gebräuche. j wir die israelitische Bevölkerung an den Orten, welche nach Maimonides Hilch. Kivdusch hachvdesch Cap. 5. §. 11 nur einen Festtag zu feiern haben, im Verhältnisse zu den übrigen jüdischen Gemeinden in Afrika, Europa rc., die zwei Tage feiern müssen: so ist die Anzahl der letztem gewiß bei Weitem überwiegend, und demnach der zweite Festtag, als eine Einrichtung der Mehrheit Israels, als durchweg verbreitet zu betrachten. Es : dürfte demnach der 2. Festtag, von dieser Seite betrachtet, nicht abgeschafft werden; wogegen wir jedoch weiter unten eines andern günstigem Gesichtspunktes für dessen Aufhebung erwähnen. Als Beispiele zu der 2. Bestimmung, wo Gebräuche, ohne Umzäunung des Gesetzes zu bezwecken, eingeführt und respective aufgehoben werden können, mögen folgende Einrichtungen dienen: das oder der gerichtliche Vorbehalt, daß die Anleihe im Erlaßjahre nicht dem ursprünglichen Gesetze gemäß erlöschen solle, welches nicht zur Umzäunung des Gesetzes, sondern der bürgerlichen Wohlfahrt wegen von Hillel eingeführt wurde (s. Karo zu Maimhilch. mamrim II, 2); das Ausschmücken der Märkte zu Jerusalem durch Früchte des vierjährigen Weinbergs, u. dgl. m. Die Bestimmung unter 2. d, daß allgemeine Umzäunungsgebräuche auf keine Weise abzuschaffen seien, kann unsere Aufmerksamkeit weniger fesseln, da schon die unter a. gestattete Aushebung der allgemeinen nicht umzaunenden Gebräuche durch überlegene Gesetzeskunde und Rabbinen- > zahl, für uns, die wir Beides nicht besitzen, gleiche prak- . tische Unzulässigkeit hat. Desto wichtiger ist für die Gegenwart die 3. Bestimmung, daß Gebräuche je-