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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1836-01-01 · Heft 2 · p. Seite 234

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1836
Issue
Heft 2
Article
Über die Abschaffung bestehender Gebräuche
Date
1836-01-01
Page
Seite 234 (sequence 9)
Language
German
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234 II. Ueber die Abschaffung sondern uns nach der Bestimmung des Maimonivcö richten wollen). Nun soll aber, nach der ausdrücklichen Bemerkung des Maimonides, bei der aufhebenden Behörde Beides vereint, sie soll ^>11) und nicht Idt sein. Auch dehnt sich die Einschränkung auf die Falle aus, wo der Vcranlassungsgrund der Einrichtung jetzt gar nicht mehr Statt findet, von welcher Seite her doch eben die meiste Aufforderung zu Abschaffungen und Aenderungen kommt. Hier wäre also der eigentliche Ort, wo die Loosung jeden Verbesserung sversuch scheitern machte. Jndeß bieten sich manche Gesichtspunkte dar, von welchen aus die Hemmung der Abschaffungen bedeutend vermindert erscheint. Denn erstlich ist immer vorausgesetzt, daß eine geistliche Behörde den Gebrauch eingeführt habe. Die Bedingung, die aufhebende Behörde müsse die einführende übertreffen, schließt deutlich genug von dieser Beschränkung alle diejenigen Gebräuche aus, die nicht von einer Behörde, sondern etwa von dem Zufalle, von der Unwissenheit, von Mißverständnissen, von einzelen Laien u. d. gl. ausgegangen sind. Wie es an sich schon einleuchtend ist, daß ein solcher Gebrauch — genannt — keiner Aufhebung durch eine förmliche Religionsbehörde bedürfe, so finden »vir auch bei den im Talmud vorkommenden Fragen von Zulässigkeit der Aufhebung namhafter Gebrauche, welche namentlich den mairnonidischen Bestimmungen entsprechen, daß solche nur von einer geistlichen Behörde eingeführte Gebräuche betrafen, wie z. B. der Gebrauch des Oelverbots von dein Colleg des Schammai nnd Hillel herrührte rc. Kanne uns daher Jemand bei der unternommenen Aew

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