Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1836
- Issue
- Heft 2
- Article
- Über die Abschaffung bestehender Gebräuche
- Date
- 1836-01-01
- Page
- Seite 233 (sequence 8)
- Language
- German
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233 bestehender Gebräuche. vollführt werden müssen, so entstünden oft Verlegenheiten und Mißhelligkeiten mancherlei Art. Es fehlt auch nicht an Beispielen, daß man von derartigen Gebräuchen wirklich abgieng, ohne Entbindung durch die Religionsbehörde. So z. B. werden beim Gebete weder von der Gemeinde, noch von dem Vorsänger die Abschnitte von den Opfern und Rauchwerken gesprochen, obgleich sie nach Jsserles in Karo's Codex Th- 1. Cap. 48 (vgl. die Comm.) und A. gesprochen werden sollen, und diese Vorschriften von keiner andern geistlichen Behörde wieder aufgehoben worden. So sprechen auch viele fromme Rabbinen häufig keine Piutim, wo diese auch von angesehenen Rabbinen (Kalir und A.) eingeführt, und noch von keiner Religionsbehörde abgeschafft find» —> Wenden wir uns zu der 2. Bestimmung. Hier macht die Einschränkung unter a, daß nämlich nur eine solche Religionsbehörde einen allgemein verbreiteten Gebrauch abschaffen dürfe, welche der früher«, die ihn eingeführt, überlegen ist, diese ganze Bestimmung bei dem ersten Anblicke für unsere Zeiten unfruchtbar. Denn wenn wir auch voraussetzen wollten, daß der Vorsitzer einer Religionsbehörde unserer Zeit möglicherweise dem der frühem Behörde, welche den fraglichen Gebrauch eingeführt hat, an Gesetzeskunde überlegen sek, was nach der Meinung Karo's im Kheseph mischneh zur ang. St. des Maim. allerdings angenommen werden könnte, so kann doch die Anzahl der Mitglieder einer heutigen Religionsbehörde der frühem unmöglich überlegen sein (wenn wir nämlich nicht der Erklärung Abraham ben David's folgen, der das die Ueberlegcnheit an der Anzahl, von der Zahl der Jahre, d. i. von dem Alter, versteht.