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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1836-01-01 · Heft 2 · p. Seite 232

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1836
Issue
Heft 2
Article
Über die Abschaffung bestehender Gebräuche
Date
1836-01-01
Page
Seite 232 (sequence 7)
Language
German
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232 II. Urber die Abschaffung da er als gar nicht bestehend zu betrachten ist. (Siehe Abraham de Boton in Lechem mischneh zu der vorerw. Sr.). Maimon. hätte Dies wohl noch ausdrücklich bezeichnet, wenn es sich nicht schon deutlich genug aus dem Vorigen ergäbe; oder wenn er sich nicht, nach den Andeutungen und Beispielen im Talmud, auf die Bestimmungen derjenigen Abschaffungen, wo solche durch die Religionsbehörde zu vollziehen sind, hätte beschränken wollen. Der Grundsatz: was durch die Abstimmung einer Religionsbehörde eingerichtet worden, kann auch nur wieder in solcher Weise aufgehoben werden, (-^1 ^2 litt muß allerdings hier insofern eine Beschränkung erleiden, oder Zielmehr, es kann hiebei der Beschluß der Behörde garlnicht als ein solcher betrachtet werden, da er nur dann auf Gültigkeit Anspruch machen darf, wenn die Mehrheit der Synagoge ' bei demselben bestehen kann, nach dem Grundsätze: sb)2' 1)227) 2)1 2tttt I)22i N1N slw f'tt 7)21)O^» Wo nun ihr Beschluß notorisch keinen Eingang beim Volke fand, so ist Dies ein Zeugniß, (wie es bei Abr. de Boton a. a. O. auseinandergesetzt ist) daß die Mehrheit nicht dabei bestehen könne, und somit die Beschlußnahme der Relkgionsbehörde in ihrem Ursprünge vernichtet sei. — Wie wichtig aber diese Folgerung sei, bedarf keiner weiten Ausführung. Denn es giebt unzählige Gebräuche, von denen Jedermann weiß, daß sie nicht allgemein sind; es giebt aber nicht allenthalben eine förmlich organistrte israelitische Religionsbehörde. Sollte nun einzig und allein die Aufhebung eines solchen, vielleicht gerade dringend nothwendig abzuschaffenden, Gebrauchs von der Behörde

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