Mannheim
Compact Memory

Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1836-01-01 · Heft 2 · p. Seite 230

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1836
Issue
Heft 2
Article
Über die Abschaffung bestehender Gebräuche
Date
1836-01-01
Page
Seite 230 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2929020-2929026-2929029-2930164--0973-2930262
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

230 II. lieber die Abschaffung dem km Talmud Pesaschim 50 b*) erzählten Factum, wo R. Jochanan den Bne Baischan es nicht gestattete, von der Gewohnheit ihrer Eltern, nämlich wegen des eintretenden Sabbaths den sivonischen Markt am Freitage nicht zu besuchen, abzugehen. Da Dies kein in ganz Israel verbreiteter Gebrauch war, so wäre doch dessen Aufhebung, vermöge unserer angeführten Bestimmung, kein Hindere riiß in den Weg zu legen gewesen, um so weniger , da der Gebrauch von keiner Religionsbehörde eingeführt war? Allein man hat hierzu berücksichtigen, daß jene Baischaniden, obgleich wissend, daß ihnen der Marktbesuch eigentlich erlaubt sei, sich selbst aus besonderer Frömmigkeit solchen versagten, und sonach ihr Gebrauch, als ein freiwilliges Gelübde betrachtet, den Bedingungen unterlag, unter welchen ein Gelübde aufgelöst werden kann. Und haben auch die Nachkommen, die sich vor R. Jochanan mit der Angabe ihrer Dürftigkeit von der Lästigkeit des elterlichen Gebrauchs zu befreien suchten, jene Bedingungen gewissermaßen erfüllt, so mochte es doch dem Rabbi nicht zulässig erscheinen, sie von der Verpflichtung zu entbinden, in welche sie in ihrem kindlichen Verhältnisse stillschweigend eingetreten waren, obgleich ihre Eltern selbst, die sich die Sache freiwillig aufgelegt, eine Befreiung von derselben durch den Rabbi hätten hoffen dürfen. Vgl. Karo, Codex Th. 2 (-P) C. 214. Jedenfalls ist der örtliche, von einer Gemeinde selbst übernommene Gebrauch, von einem sonst üblichen unterschieden, und kann man sich daher nicht gegen die sonstige Abschaffung eines nicht allgemeinen Gebrauchs, unter Beziehung auf die den Bne ') Hier ist wohl die oben erwähnte Unterscheid««»- ru beachten. G.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.