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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1836-01-01 · Heft 2 · p. Seite 227

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1836
Issue
Heft 2
Article
Über die Abschaffung bestehender Gebräuche
Date
1836-01-01
Page
Seite 227 (sequence 2)
Language
German
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II. Ueber die Abschaffung bestehender Gebräuche. 227 bei den deutschen, polnischen rc. ganz gleich sein. Daß Dies aber nicht der Fall ist, weiß ein Jeder. — Eben so ists bekannt, daß der Talmud sehr viele Beispiele erzählt von Abschaffungen und Aenderungm im Cultuswesen, wie in den übrigen Religionsübungen unserer Vorfahren. Auch könnte man im Allgemeinen die unbedingte Anwendung der angeführten Sätze schon durch die häufigen Ausfälle unserer geltendsten Religionsschriften gegen manche Gebräuche, z. B. "81N EL ll'OT V'" (es ist ein irriger Gebrauch; ein Weibergebrauch) rc., widerlegen, indem ja kein Gebrauch als ein irriger und zu vermeidender bezeichnet werden dürfte, wenn jeder Gebrauch dem Gesetze gleich zu achten wäre, und unabänderlich stehen bleiben müßte, weil er besteht. In welchen Fällen nun aber die bestehenden Gebräuche nach talmudischen Grundsätzen geändert oder gänzlich aufgehoben werden dürfen, inwiefern also die Eingangs erwähnten Sätze gelten, das soll diese Abhandlung zu erörtern versuchen. Wir wollen der Uebersicht wegen die Hauptresultate hier zusammenstellen und nachher unsere Bemerkungen über jedes besonders folgen lassen. 1. Findet eine Religionsbehörde, daß eine von einer früher« geistlichen Behörde getroffene Einrichtung *), die man lange in ganz Israel verbreitet glaubte, nicht also verbreitet sei: so kann sie, wenn sie auch *) Vielleicht wäre hier eine schärfere Unterscheidung zwischen blosein Gebrauchs (^i"^L) und der von einer Behörde getroffenen Einrichtung (TU^II, an ihrem Platze. G. 15 *

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