Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1836
- Issue
- Heft 1
- Article
- Tübingen
- Date
- 1836-01-01
- Page
- Seite 194 (sequence 3)
- Language
- German
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L94 Nachk i ch t r nl «nd lateinische Philologie, Pädagogik, Logik, Moralphilosophic, Neligionsphilosophie, Geschichte und Statistik, Arithmetik, Geometrie und Physik, Den Schluß macht die Ausarbeitung einer Predigt und Katechisation über gegebne Texte. Diese Prüfung findet hier Statt, und wird in den beiden erstgenannten Fachern vom je einem Professor der evangelisch-- und katholisch--theologischen Facultät, in den andern theologischen Gegenständen von dem theologischen Mitgliede der israelitischen Oberkirchenbehörde, in den übrigen, allgemein wissenschaftlichen Gegenständen aber von verschiedenen Professoren der philosophischen Facultät vorgenommen. Das Resultat wird nach dem zusammengetragencn Urtheile der verschiedenen Examinatoren Ln der Art bestimmt, daß eine gewisse Anzahl von Stimmen das Bestehen des Eraminanden bedingt; jedoch ist es jedem Examinatoren freigestellt, sein Urtheil auch hinsichtlich solcher Gegenstände, in welchen er nicht zu prüfen hat, zu Protokoll zu geben, im Falle dasselbe von dem des eigentlichen Examinatoren abweichen sollte. — Die zweite Prüfung findet in Stuttgart Statt und wird von dem theologischen Mitgliede der israelitischen Oberkirchenbehörde, in der Regel jedoch mit Hinzuziehung von einem oder zweien der im Lande angestellten Rabbiner, welche von der Negierung bestimmt werden, vorgenommen. Bei derselben wird blos in den eigentlich theologischen Gegenständen geprüft. — Das Resultat der Prüfung wird durch den Schwäbischen Mcrcur bekannt gemacht. — Es wird hiebei mit angemessener Strenge zn Werke gegangen; ja sogar bei der in Stuttgart vorgenommcncn Prüfung der seither im Amte befindlichen älteren Rabbiner sind nicht alle bestanden, obschon man mit der möglichsten Schonung und aller Berücksichtigung der obwaltenden Verhältnisse verfahren zu sein scheint.— Wie früher die Hohenzollern-Hechingische, hatte uns dies Mal auch die Hohenzollern-Sigmaringksche Regierung einen Theologen zur Prüfung zugewiesen. — Zur Charakteristik des Geistes, in welchem diese Prüfungen vorgenommen werden, wird es am Zweckdienlichsten sein, hier die eigentlich theologischen Aufgaben mitzuthcilcn, welche br> dieser