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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1836-01-01 · Heft 1 · p. Seite 188

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1836
Issue
Heft 1
Article
Baden
Date
1836-01-01
Page
Seite 188 (sequence 6)
Language
German
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A a ch richte n. 168 Vollzug aller Verfügungen der oberen Schulbehörde re., die Sorge für'die zweckmäßige Verwendurg des Schulvermögens und für Anschaffung der nöthigen Schulgeräthe rc., die Sorge für den fieißigen Schulbesuch, der- Kinder-, die Schlichtung etwaiger Streitigkeiten zwischen dem Lehrerpersonale rc., und endlich, auch Verbefferungsyyrschläge aller Art gehören» Er besteht. nämlich ausser dem Ortsinspector und dem Bürgermeister, inprotestantischerL Gemeinden aus,, den. Mitgliedern, des Kirchengemeinderaths, in katholischen aus. denen des s. g. Stiftungsvorstandes- und in. den israelirischen Gemeinden aus. den Mitgliedern des Synagogeuraths. In Gegenwart des. versammelten Schulvorstandes werden jährlich zwei Prüfungen vorgenommen. Außerdem aber findet ein Mal des Jahres zu unbestimmter Zeltleine öffentliche Prüfung durch den.Bezirkss sch ulvisitator Statt, auf welchen alle seitherigen Functionen der Decaue, hinsichtlich des. Schulwesens, ühergegangen find. Als solcher wird, für sämmtliche in. einem Amtsbezirke befindliche Schulen eiyes Confessionstheils, ein in, dem Bezirke Angestellter Geistlicher der betreffenden Confession ernannt; jedoch sind, israelitische Schulen dem Schulvisitator derjenigen Confession,. welcher ihr Ortsinspector augehört, untergeordnet (Z. 45°). Die oberste Leitung des. ganzen- Volksschulwesens, wozu, auch die Prüfung und Anstellung der Lehrer, gehört, sch wie hie Dienstpolizei über die Bezirks-, und Orts-Aufsichtsbehörden, verwaltet, (unter der unmittelbaren Aufsicht des Mini'-, steriums des Innern),, die Obe rsch u l b e h ö r d e, Hier ist wie-, der das Verhältniß der jüdischen Schulen, ganz dem der chrisi licheu analog, dennder §. 51sagt in dieser Hinsicht: „Die Obexschulbehörde ist in Beziehung guf sämintliche dem evange--. lischprotestantischen Religionstheile angehörigen Schulen, die evangelische Ml'ni'sterl'alki'rchensectl'on, und in Beziehung auf die Schulen des katholischen, Religionstheiles die katholische Ministerialklrchensectkon,,für die israelitischen Schulen aber der israelitische Oberrath." Daß.zu, der noch, besonders bestehenden Ober sch ul c o n fe re u z (welche aus zweigMlichenMitgliedem von einer jeden der beiden christlichen Kirchensectiotten und aus

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