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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1836-01-01 · Heft 1 · p. Seite 186

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1836
Issue
Heft 1
Article
Baden
Date
1836-01-01
Page
Seite 186 (sequence 4)
Language
German
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186 N a ch r i cy L e n. dingt, daß sie sich wechselseitig durchdringen/wie wenn der Jugendlehrer als allgemeiner Elementarlehrer und als Religionslebrer ein Anderer wäre, wie wenn der Rabbiner ein Anderer als Mann von Bildung und ein Anderer als Geistlicher sein mußte —, hat man seither die beiden Seiten der an unsere Lehrer und Geistlichen gemachten Anforderungen aufs Strengste auseinander gehalten und völlig geschieden behandelt« Lehrer und Theologen müssen zwei völlig getrennte Prüfungen, eine religiöse und eine sogenannte politische oder weltliche, erstehen; die erstcre nehmen Rabbiner, letztere christliche Gelehrte vor. Diese zwei verschiedenen Prüfungen können zu ganz verschiedenen Zeiten und bei einem Zwischenräume von mehren Jahren erstanden werden, so daß natürlich der in einem Fache Befähigte, sobald er es ist, dieses ganz außer Augen laßt, um sich auch für Vas andere vorzubereiten: es werden verschiedene Prüfungszeugnisse für die Candidatur im religiösen und für die Candidatnr im s. g. politischen Fache ausgestellt und wir bas ben also — in einer Person oder in verschiedenen—„religiöse" und „politische" Schul- und Rabbmats-Candidalen! Ja es geht bei der Prüfung in den Religwnsfachern diese Trennung sa weit, daß nicht einmal die zwei Rabbiner , welche gewöhnlich die Schul- und Nabbinats-CandLdaten prüfen, sich m ihrem Geschäfte vereinigen, sondern ein Jeder — und zwar in denselben Gegenständen — den E.raminanden besonders vornimmt, wodurch natürlich die Dauer des Gramms lns ins Unglaubliche verlängert wird. Würtemberg, dessen jird- NeligLonss Verhältnisse erst seit wenigen Jahren orgarn'sirt sind, ist uns hierin schon zuvorgekommen, indem bekanntlich dort eine allge-- nieine Prnfungscommission für Lehrer und Theologen auks Schönste organisirt ist, und auch von Rheinbaiern weiß ich wenigstens, daß dort bei der Prüfung der Lehrer an den Se§ winarien blos ein Rabbiner zngezogen wird, der in Gegm§ wart der Behörden und übrigen Eraminatorerr zu prüfen hat». Welche Jnconvenienzen und andre Uebel aber aus dieser Versahrungsweise entstehen müssen, wie ganz anders sich die Prüfungen, welche die Rabbiner vornehmen, gestalten müßten,

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