Mannheim
Compact Memory

Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1836-01-01 · Heft 1 · p. Seite 96

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1836
Issue
Heft 1
Article
Karäische Litteratur [Rezension]
Date
1836-01-01
Page
Seite 96 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2929020-2929026-2929028-2929828--0759-2930012
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

66 Neeea s i o n e n. führte Tradition (Sunna) auf ebendieselbe Gültigkeit Anspruch machen könne, wie der Koran selbst, und diese Frage veranlaßt« die Theilung in die noch bestehenden Parteien der Sunniten, welche sie bejahten, und der Schiiten, welche sie verneinten» Nun war es sehr leicht / daß auch unter den Juden der Zweifel entstehen konnte: sollte wohl wirklich die bedeutende Verschiedenheit/ welche sich zwischen der nunmehrigen religiösen Hebung und dem geschriebenen Worte der Bibel herausstellte, und die auf die Ueberlieferung zurückgeführt wurde, zu billigen sein? Und dieser Zweifel machte sich namentlich in einem kräftigen und gelehrten Manne, An an ben David, ums Jahr 750, geltend, einem Manne, der sogar Anwartschaft auf die Gaonwürde hatte, aber, wie es scheint, eben wegen der an ihm bemerkten freisinnigen Ansichten, von derselben ausgeschlossen wurde, und der Ehrgeiz genug besaß, Anhänger um sich zu sammeln, welche, getrennt von den Traditivnsgläubigen, die pon nun an, wegen ihrer Folgsamkeit gegen die Rabbinen, R ab bau im, Rabbaniten genannt wurden, eine eigne Seete bildeten unter dem Namen der Karaim, Karailen *) oder Karaer, indem sie einzig und allein die heilige Schrift, Mikra, zu ihrer Richtschnur machten« Es ist vielfach bezweifelt und bestritten worden, ob Änan wirklich Stifter der Karaer war, oder ob er ihre *) Karaiton bei den Gelehrten- Es verdient bemerkt zu werden, daß die hebräische Plural-Form Karaini und sogar Kräim die landesübliche Form geworden ist, womit i» Rußland und Oesterreich sowohl im gewöhlichen Leben, als in den polizeilichen Verordnungen sogar der Einzelne bezeichnet wird, und man im Plural Karaimen sagt. Zvst.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.