Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1836
- Issue
- Heft 1
- Article
- Beiträge zur Beurtheilung des Talmuds
- Date
- 1836-01-01
- Page
- Seite 38 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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38 II« Beiträge zur Beurthellung des Talmuds. Platz im Texte der Bibel zu erhalten, da der blose Buchstabe eines Gesetzes nie genügt, wenn es ins Leben eingeführt werden soll. Will man solche mündlich gegebenen Anweisungen mit dem Namen eines mündlichen Gesetzes belegen, so wird es Niemand in den Sinn kommen, das Dasein eines mündlichen Gesetzes in Zweifel zu ziehn; nur ist hiermit keine der Hauptfragen erledigt, durch deren Beantwortung allein die Wichtigkeit und die Verbindlichkeit des sog» mündlichen Gesetzes gewürdigt werden kann. Diese Kragen sind nämlich: *) a) Haben sich die von Moses ertheilten mündlichen Erläuterungen der Gebote bei dem Volke in Andenken 5) Da diese Fragen der Grunbnerv der Untersuchung sind, so glaube ich im Sinne meines gelehrten Freundes zu handeln, wenn ich dieselben hier, zur Hindeutung auf die Punkte, welche zu erörtern sind , noch auf eine andre Weise hinstelle:, a. Sind diese Mängel in der bibl. .Darstellung blos scheinbar,, so daß ihnen etwa aus dem Zusammenhänge abgeholfen werden könnte? 1r< Sollten jedoch wirkliche Lücken vorhanden sein, konnten diese etwa durch die schon früher im Volke bekannten Einrichtungen und Sitten ausgefüllt werden? e. Solken auch diese dann immer beibehalten werden? ä. Wur^n sie im andern Falle als blose Nebenumstände betrachtet, die ein Jeder nach Gutdünken einrichten konnte, oder wurde es dem Moses freigestellt, sie nach, den Umständen festzustellen? e. Sollte diese Feststellung dann auch ewige Autorität behalten oder steht eS in dev Macht späterer Autoritäten, sie wiederum nach Umständen abzuändern? k» Oder endlich ergänzte Gott selbst durch eine mündliche Lehre diese Lücken in der schriftlichen? — Erst nach dieser Sicherung der mündlichen Lehre entstehen dann die Fragen, ob diese mündliche Lehre gehörig fortgeteitet worden sei, ob sie Autoritäten anvertrant, oder im Volke allgemein gelebt, ob sie im Talmu d sich finde? -- G.