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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1835-01-01 · Heft 3 · p. Seite 471

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1835
Issue
Heft 3
Article
Bernburg [Nachricht]
Date
1835-01-01
Page
Seite 471 (sequence 9)
Language
German
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IRI
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N «chrichte n. 471 des Staats ein Beitrag geleistet wird, sondern auch für sämmtliche hiesige schulpflichtige Kinder, wenn sie auch, was unter Umständen zugelassen ist, in christlichen Schulen oder bei Privaten den Unterricht genießen, sowie für die armen Kinder aus dcrGemcindecasse das festgesetzte Schulgeld bezahlt werden muß , so ist das Bestehen der Schule sehr gesichert. Sichtbar ist auch in den übrigen israelitischen Schulen des Landes die Steigerung des Berufscifers der Lehrer, seitdem ihre Leistungen jährlich öffentlich eontrollirt, und außerdem ihre zur Confirmation reifen Schüler- und Schülerinnen in der Synagoge von dem Landrabbincr geprüft werden. — Die C o n f i r m a t i o n e n scheinen sehr zur Vermittelung der entgegengesetzten religiösen Parteien in Israel, zu dienen. Obgleich durch dieselben die Eltern in unserm Herzogthume nun verbunden sind, länger als sie sonst gewohnt waren, und sogar die Mädchen bis zum 14. und resp. 15. Jahre, in der Schule zu lassen, um sie die nöthige Reife in der zur Confirmation geforderten Religionskenntniß erlangen zu lassen, und obgleich die noch fremde Feier der Confirmationshandlung selbst, wie sie der Landrabbiner eingeführt, daß nämlich in der S y n agoge Knaben und Mädchen zusammen unter deutschem Gesänge an der Seite ihrer Väter und, in der Männersynagoge sitzenden, Mütter eingesegnet werden, manchen, wenn auch nur im Verborgenen opponirenden Gegner Anfangs gefunden haben mag, so hat sich doch diese Institution nunmehr eines ungetheilten Beifalls zu erfreuen, und vermochten die ihr entfremdeten Gemüther ihrem jedesmal gewirkten religiösen Eindrücke nicht zn widerstehen. Ein Beweis mehr, wie die innere Gewalt ächtreligiöser Neuerungen auch die Bigotten bekehrt und die Indifferenten wieder zu dem religiösen Leben hinreißt. Dasselbe erfuhren wir bei den Copulationen, bei welchen der Landrabbiner die vielerlei Mißbräuche, und namentlich die Abgeschmacktheiten, mit welchen der hier geltende polnische Ritus die Trauungsceremonie umgeben, beseitigt, dagegen bisher jedesmal, selbst bei dem ärmsten Ehepaare Fragen und Anreden gehalten hat, wodurch die so gesunkene Sache wieder zu Ehren gekommen und dem religiösen Leben wie der Wirksamkeit des Nabbinats eine

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