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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1835-01-01 · Heft 3 · p. Seite 467

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1835
Issue
Heft 3
Article
Bernburg [Nachricht]
Date
1835-01-01
Page
Seite 467 (sequence 5)
Language
German
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IRI
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467 Nachrichten. tagen und in den Wochen- und Betstunden, mit Berücksichtigung der bisher üblichen Liturgie zu bezeichnen und die Vorbeter deßhalb jederzeit zu instruircn. Das Singen in der Synagoge ist auf hebräische oder in deutscher Sprache abgefaßte, mit passenden und würdigen Melodien versehene Lieder zu beschränken; die Gebete und Bibelabschnitte sollen in der Folge blos gesprochen, rvsxeot. auf eine verständliche und erbauliche Art vorgctragen, und nicht, wie bisher geschehen, von den Vorsängern oft nach ganz unpassenden Weisen gesungen werden. 15) Ohne Vvrwissen und Genehmigung des Landrabbiners darf kein ausländischer oder inländischer Rabbinats-Candidat oder sonst eine Person in den Synagogen des Landes predigen; und kein auswärtiger Rabbiner oder Vorsänger irgend eine religiöse Ceremonie verrichten. 16) Ans die Privatlchrer, welche jüdische Hausväter für sich halten wollen, so wie auf etwaige Winkellehrer, hat der Landrabbiner sein besonderes Augenmerk mitznrichten; sich zu überzeugen, ob sie von Unserm Consistorium geprüft lind zum Lehren berechtigt worden sind; auch über die Zweckmäßigkeit ihrer Lehrart sich Auskunft zu verschaffen. 17) Auch hat derselbe darauf zu achten, daß nicht, unter dem Vorwände der Entscheidung auswärtiger Rabbiner, Veränderungen in Cnltus,, und .Schulangelegcnheiten vorgenommc» werden. 18) Es hat ferner der Landrabbiner und kein Anderer liturgische und religiöse Handlungen zu verrichten: z. B. Eideserklärnngen, Ehescheidungen, Cvnfirmationcn. Die Consirmation soll in der Regel öffentlich in der Synagoge am Pcsach- und Schebuvthfeste, in den übrigen Orten, wenn der Landrabbiner sonst eben anwesend ist, geschehen, und eine kurze Prüfung der Katechumenen, sowie eine passende Anrede an sie und an die Gemeinde in deutscher Sprache damit verbunden sein. 19) Um eine siete Fortbildung der im Amte stehenden israelitischen Schullehrer zu bewirken und deren pädagogische Wirksamkeit zu leiten und stets zu beleben, hat der Landrabbiner aus' die Lehrer seines Rabbinats zu einigen, ihr Fach betreffenden,

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